„Wir begrüßen die Pläne der SPD, die Rechte der Mieter in Deutschland zu stärken. Wichtig ist, dass die bestehende Regelung zur Mietpreisbremse nachgebessert und die Vorschläge zu einer zweiten Mietrechtsnovelle...
Grundstückseigentümer oder Vermieter sind in der Regel zur Schnee- und Eisbeseitigung verpflichtet. Mieter müssen nur dann Schnee räumen, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Eine Regelung in der Hausordnung reicht nicht aus. Es gibt auch kein Gewohnheitsrecht...
Dr. Franz-Georg Rips, Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), ist vom Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen zum Mitglied der Bundesversammlung bestimmt worden. Er wählt damit am 18. Februar 2017 im Berliner Reichstag den Bundespräsidenten mit...
„Das Urteil des Bundesgerichtshofs ist nachvollziehbar und so auch von uns erwartet worden“, kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das heutige Urteil der Karlsruher Richter (BGH VIII ZR 49/16)...
Der Bayerische Landtag hat heute den Doppelhaushalt 2017/2018 verabschiedet. Bei der Wohnraumförderung werden die Landesmittel von 159 Millionen Euro im Jahr 2016 auf 87 Millionen Euro im Jahr 2017 gesenkt. „Die Landesmittel werden auf Kosten des Wohnungsbaus mehr als halbiert“ empört sich Beatrix Zurek, DMB Landesvorsitzende...
„Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 232/15) ist eine doppelte Ohrfeige für Mieter in Deutschland. Der Kündigungsschutz bei Eigenbedarfskündigungen des Vermieters wird aufgeweicht“, kommentierte ...
Ende 2016 fehlen in Deutschland knapp eine Million Wohnungen, insbesondere bezahlbare Mietwohnungen in Groß- und zunehmend auch in Mittelstädten, Ballungszentren und Universitätsstädten. Die Mieten steigen hier unaufhörlich und der Wohnungsneubau bleibt deutlich hinter den notwendigen Fertigstellungszahlen zurück ...
Am 31.12. verjähren tausende von Mieteransprüchen. Sie können im neuen Jahr nicht mehr durchgesetzt werden. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) beträgt die normale Verjährungsfrist für Ansprüche aus Mietverhältnissen drei Jahre. Sie beginnt am Ende des Kalenderjahres zu laufen, in dem der Anspruch entstanden ist ...
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