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Deutscher Mieterbund legt Beratungs- und Prozess-Statistik 2015 vor

  • 1,1 Millionen Rechtsberatungen pro Jahr
  • 97 Prozent aller Beratungsfälle werden außergerichtlich erledigt
  • Zahl der Mietrechtsprozesse sinkt deutlich
  • Betriebskosten bleiben auch 2015 Rechtsberatungsthema Nr. 1  


Rund 1,1 Millionen Rechtsberatungen haben die Juristen der 320 örtlichen Mietervereine 2015 durchgeführt. 97 Prozent aller Beratungsfälle wurden dabei außergerichtlich erledigt. Beratungsthema Nr. 1 waren wie im Vorjahr die Betriebskosten. Ein Drittel aller Beratungen drehten sich um die so genannte zweite Miete. Fast 11 Prozent aller Beratungen haben Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete als Hintergrund.  

Die häufigsten Beratungsthemen    

Rund die Hälfte aller Rechtsberatungen der örtlichen Mietervereine entfielen 2015 auf die Beratungsklassiker „Betriebskosten“ und „Wohnungsmängel“. Die Beratungszahlen zum Thema Betriebskosten sind zwar leicht gesunken, auf knapp 34 Prozent. Heizkosten und Nebenkosten sind aber nach wie vor das dominierende Rechtsberatungsthema in den Mietervereinen.  

Unter „Allgemeine Vertragsangelegenheiten“, Platz 3 der häufigsten Beratungsthemen, fallen alle Rechtsberatungen, die Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis als Hintergrund haben, und Beratungen im Vorfeld bzw. beim Abschluss des Mietvertrages. Das sind beispielsweise Fragen zur Mietpreisbremse, zum Bestellerprinzip, ob die geforderte Miethöhe rechtmäßig ist, die Vereinbarung einer Staffel- oder Indexmiete anzuraten ist, ob und, wenn ja, welche Auskünfte und Informationen der Vermieter bei der Wohnungsbesichtigung abfragen darf, welche Regeln zu beachten sind, wenn eine WG einen Mietvertrag abschließen will, bis hin zu Fragen, ob Tierhaltung erlaubt, die Haustür abends abgeschlossen werden muss oder wie laut gefeiert werden darf.  

Das vierthäufigste Beratungsthema sind die Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete mit einem spürbaren Anstieg auf 10,8 Prozent. Hier spiegeln sich Entwicklungen auf den Wohnungsmärkten mit zuletzt stark steigenden Mieten wieder.  
Einen Anstieg, wenn auch auf relativ niedrigem Niveau, gab es bei Vermieterkündigungen und Fragen zur Umwandlung und zum Eigentümerwechsel. Auch dies korrespondiert mit den Entwicklungen der Wohnungsmärkte, die Zahl der Vermieterkündigungen zieht vor allem in den Städten wieder an und damit wächst auch die Nachfrage nach Beratungen.  

Die häufigsten Beratungsthemen in Großstädten

Eine separate Auswertung der häufigsten Beratungsthemen der DMB-Mietervereine in Großstädten führt nicht zu grundlegenden Abweichungen gegenüber der Gesamtberatungsstatistik. Auch hier sind die Betriebskosten mit 28,8 Prozent das Beratungsthema Nr. 1, gefolgt von Rechtsberatungen zu Wohnungsmängeln, Mietminderungen und Reparaturen mit 19,8 Prozent. Bemerkenswert ist aber, dass sich in Großstädten mittlerweile jede achte Rechtsberatung um das Thema Mieterhöhung dreht, und auch der Beratungsbedarf bei Fragen rund um die Vermieterkündigung steigt in den letzten Jahren wieder deutlich an.  


Prozess-Statistik 2015  


Die Zivilgerichte in Deutschland haben nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2015 insgesamt 1.553.013 Verfahren erledigt. Das ist gegenüber 2014 ein Anstieg von 0,5 Prozent:  

  • Amtsgerichte: 1.119.504 Verfahren
  • Landgerichte, 1. Instanz und Berufungsinstanz: 385.017 Verfahren
  • Oberlandesgerichte: 48.492 Verfahren 

In rund 16,8 Prozent aller Zivilrechtsprozesse ging es um Fragen des Wohnraummietrechts.    

260.990 Entscheidungen im Wohnraummietrecht 2015  

Die Zahl der Mietrechtsstreitigkeiten vor Gericht ist spürbar gesunken. 260.990 Mal stritten sich Mieter und Vermieter vor den Amts- und Landgerichten in Deutschland. Insgesamt ging die Zahl der Mietrechtsprozesse 2015 im Vergleich zum Vorjahr um 4 Prozent zurück, im Vergleich zu 2013 sogar um 6 Prozent und gegenüber 2012 um 8,5 Prozent. Trotzdem bleibt es dabei, Mietrechtsstreitigkeiten sind die häufigste Art der Zivilprozesse und machen rund 16,8 Prozent aller Verfahren aus.    

Es bleibt dabei, Mietrechtsstreitigkeiten sind die häufigste Art der Zivilprozesse und machen rund 16,8 Prozent aller Verfahren aus.    

Streitgegenstand in Mietrechtsprozessen  

Grundlage für die Statistik über Streitgegenstände in Mietrechtsprozessen sind Zahlen der DMB Rechtsschutz. Die Rechtsschutzversicherung des Deutschen Mieterbundes bietet neben allgemeinem Rechtsschutz vor allem Mietrechtsschutz an. Die Anteile an der DMB Rechtsschutz halten ausschließlich der Deutsche Mieterbund, der DMB-Verlag und DMB-Mietervereine.    

Wie in den Vorjahren sind „Vertragsverletzungen“ und „Betriebskosten“ die häufigsten Gründe für mietrechtliche Auseinandersetzungen vor Gericht. Auf Platz 3 der Prozess-Statistik liegen wie in den Vorjahren Verfahren zum Thema „Mietkaution“. Bei diesen Streitigkeiten geht es in den meisten Fällen um Fragen der Rückzahlung der Kaution und damit letztlich überwiegend um Fragen der Schönheitsreparaturen.  

Die Zahl der Prozesse um fristlose Kündigungen und um Eigenbedarf machen jetzt schon insgesamt 10,2 Prozent aus. Werden die Zahlen der DMB Rechtsschutz hochgerechnet auf die Zahl der Mietrechtsstreitigkeiten insgesamt, dann geht es etwa 26.620 Mal im Jahr vor Deutschlands Gerichten um eine Vermieterkündigung und eine Räumungsklage.

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