Zwei Jahre Mietpreisbremse – Ergebnis gleich null
Gutachten von Bündnis 90/Die Grünen errechnet, Mieter zahlen 310 Millionen Euro pro Jahr zu viel
„Die Mietpreisbremse funktioniert nicht. Gutachten und die Erfahrungen der örtlichen Mietervereine belegen, die Auswirkungen der seit zwei Jahren bestehenden gesetzlichen Regelung sind praktisch gleich null. Die Wiedervermietungsmieten steigen ungebremst weiter. Ein Großteil der Vermieter hält sich nicht an die gesetzlichen Regelungen. Mieter können die komplizierten und intransparenten gesetzlichen Regelungen mit vielen Ausnahmetatbeständen kaum nutzen. Sie zahlen deshalb pro Jahr 310 Millionen Euro zu viel Miete“, kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, ein von Bündnis 90/Die Grünen jetzt veröffentlichtes Gutachten „Finanzielle Lasten für Mieter durch Überschreitung der Mietpreisbremse“.
Siebenkotten: „Der Gesetzgeber muss endlich handeln. Er darf nicht weiter tatenlos zusehen, wie ein Gesetz auf breiter Front ignoriert und verletzt wird und wirkungslos verpufft.“
Das Gutachten von Bündnis 90/Die Grünen beziffert die „Verletzungsquote“ der Mietpreisbremsen-Regelungen mit bundesweit 44 Prozent. Das heißt, fast jedem zweiten Wohnungsangebot liegt ein Gesetzverstoß zugrunde. Mietern entstehen dadurch ein finanzieller Schaden in Höhe von 310 Millionen Euro pro Jahr. Hochgerechnet auf die fünfjährige Gültigkeit des Gesetzes sind das 1,5 Milliarden Euro. Würden die Ausnahmetatbestände im Gesetz, zum Beispiel die Vormietenregelung, gestrichen, könnten Mieter bei der Anmietung der Wohnung nicht nur 310 Millionen Euro im Jahr sparen, sondern 580 Millionen Euro.
Siebenkotten: „Nachbesserungen bei der Mietpreisbremse sind überfällig. Die Regelungen sollten bundesweit und grundsätzlich ohne Ausnahmen gelten. Vermieter, die sich nicht an das Gesetz halten, müssen sanktioniert werden. Entsprechende Forderungen von Bündnis 90/Die Grünen oder der Linken sind richtig. Mindestens muss aber der Vermieter beim Abschluss des Mietvertrages verpflichtet werden, nachprüfbare Angaben zur konkreten Mietpreisgestaltung, zum Beispiel zur Vormiete oder umfassenden Modernisierung, sowie eines eventuellen Möblierungszuschlages machen. Immer dann, wenn er glaubt, die Mietspreisbremsen-Obergrenze (Vergleichsmiete plus 10 Prozent) überschreiten zu dürfen, muss er dies beim Abschluss des Mietvertrages nachweisen. Der Vermieter, der gegen die Mietpreisbremsen-Regelungen verstößt, muss verpflichtet werden, den zu Unrecht erhaltenen Mietanteil von Beginn des Mietverhältnisses an zurückzuzahlen.“