Wohnungskrise 2020: Schnelle, umfassende und radikale Lösungen notwendig
12 Forderungen des Deutschen Mieterbundes für eine soziale und nachhaltige Wohnungspolitik
Die Wohnungskrise in Deutschland spitzt sich immer weiter zu. Etwa 1 Million Wohnungen fehlen, insbesondere in den Großstädten, Ballungszentren und Universitätsstädten. Die Bestands- und Wiedervermietungsmieten erreichen Rekordniveau. Fast die Hälfte der Mieter in Großstädten hat Angst, die Miete künftig nicht mehr zahlen zu können. Der Wohnungsneubau stagniert und schafft keine Entlastung für die extrem angespannten städtischen Wohnungsmärkte. Von den knapp 300.000 neu gebauten Wohnungen im letzten Jahr sind nur etwa ein Drittel klassische Mietwohnungen und weniger als ein Zehntel bezahlbare Sozialwohnungen.
„Wohnen muss für Mieter bezahlbar sein und bleiben“, forderten der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, und die DMB-Bundesdirektorin Melanie Weber-Moritz auf einer Pressekonferenz in Berlin. „Notwendig sind jetzt schnelle, umfassende und auch radikale Lösungen, mit denen die extremen Mietpreissteigerungen und die Mieterverdrängung gestoppt werden, Spekulationen mit Grund und Boden verhindert und der Neubau bezahlbarer Wohnungen deutlich gesteigert werden können. Der Markt – das zeigen die letzten Jahre – kann und wird die Wohnungs- und Mietenprobleme nicht lösen. Wir brauchen mehr staatliches Engagement, umfassende öffentliche Förderung und mehr gesetzliche Leitplanken, das heißt Ordnungsrecht, auf den Wohnungsmärkten.“
12 Forderungen für eine sozialgerechte und nachhaltige Wohnungspolitik
2 Millionen Sozialwohnungen bis zum Jahr 2030
Der Bestand an Sozialwohnungen von derzeit 1,2 Millionen muss bis zum Jahr 2030 auf mindestens 2 Millionen aufgestockt werden. Dazu müssen pro Jahr 80.000 neue Sozialwohnungen gebaut und für 75.000 bestehende Wohnungen Preis- und Sozialbindungen geschaffen werden. Hierfür müssen Bund und Länder mindestens 6,5 Milliarden Euro an Fördermitteln pro Jahr zur Verfügung stellen.
60.000 neue bezahlbare Mietwohnungen pro Jahr bauen
Neben Sozialwohnungen müssen pro Jahr 60.000 neue, auch für Normalverdiener erschwingliche Mietwohnungen gebaut werden. Der Staat muss dies durch Steuererleichterungen im Umfang von 3 Milliarden Euro fördern. Im Gegenzug zur Inanspruchnahme der Steuervergünstigungen müssen in diesen Wohnungen Mietobergrenzen eingehalten werden.
Bestand an öffentlichen Wohnungen erhöhen
Der Bestand an öffentlichen Wohnungen, das heißt Wohnungen von Bund, Länder und Kommunen, muss deutlich erhöht werden. Die Wiedereinführung eines gemeinnützigen Wohnungssegments mit dauerhaften Sozialbindungen der Wohnungsunternehmen und damit der Wohnungsbestände muss vorangetrieben werden.
Bauland mobilisieren – Bodenspekulation verhindern
Kommunen müssen verstärkt Bauland ausweisen, Bodenvorratspolitik betreiben und Grundstücke aufkaufen. Öffentlicher Grund und Boden muss dauerhaft öffentlich bleiben. Bund und Länder sollten Grundstücke und Bauland nur an die Kommunen verkaufen dürfen. Kommunen dürfen Grundstücke nur noch in Erbpacht vergeben, vorrangig für den Bau von Sozial- bzw. bezahlbaren Mietwohnungen. Sie müssen ein gesetzliches Vorkaufsrecht für Grundstücke in ihrer Gemeinde erhalten. Baugenehmigungen sind zeitlich zu begrenzen, Baugebote auszusprechen, Spekulationsgewinne abzuschöpfen.
Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen stoppen
Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen führen in aller Regel zu einer Mieterverdrängung bzw. zu enormen Preissteigerungen. Das bisherige Umwandlungsverbot für Milieuschutzgebiete muss ausgeweitet werden auf alle angespannten Wohnungsmärkte. Eine Genehmigung für eine Umwandlung darf es nur noch in engen Ausnahmefällen geben.
Kündigungsschutz verbessern
Als Kündigungsgründe für Vermieter dürfen nur Vertragsverletzungen des Mieters, Eigenbedarf und wirtschaftliche Verwertung in Betracht kommen. Eigenbedarf ist dahingehend zu konkretisieren, dass der Vermieter nur kündigen darf, wenn er oder ein naher Familienangehöriger die Wohnung dauerhaft zu Wohnzwecken nutzen will. Kündigungen wegen Mietschulden (Zahlungsverzug) müssen durch Nachzahlung der offenstehenden Mieten innerhalb einer Schonfrist abgewendet werden können. Was heute schon für die fristlose Kündigung gilt, muss auch für die ordentliche Kündigung mit Kündigungsfrist gelten.
Mietenstopp für Bestandsmieten
Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete müssen wirksam begrenzt werden, zum Beispiel durch die Absenkung der Kappungsgrenze, wonach Mieterhöhungen innerhalb von 3 Jahren nur noch um 6 Prozent zulässig sind, oder durch eine Regelung, dass die Mieten nur noch in Höhe der Inflationsrate steigen dürfen.
Mietpreisbremse scharf stellen
Wiedervermietungsmieten müssen generell bei 10 Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete gedeckelt werden. Die Bestimmung muss bundesweit gelten, Ausnahmen, wie die Regelung zur Vormiete, sind zu streichen.
Mietwucher bestrafen
Vermieter, die eine Miete fordern, die mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße zu ahnden ist. Dieses Gesetz gibt es schon seit Jahren. Für die Praxis ist es aber unanwendbar, weil weitere Voraussetzung die Ausnutzung einer Zwangslage des Mieters ist. Der Bundesrat hat auf Initiative Bayerns vorgeschlagen, die Voraussetzung „Ausnutzen“ aus dem Gesetz zu streichen. Der Bundestag muss nur noch zustimmen.
Modernisierungen sozialverträglich gestalten – Mieterhöhungsspielräume begrenzen
Nach geltendem Recht kann der Vermieter 8 Prozent seiner Modernisierungskosten zeitlich unbefristet auf die Jahresmiete umlegen, maximal 2 bzw. 3 Euro pro Quadratmeter und Monat. Die hieraus resultierenden Preissteigerungen sind für die meisten Mieter nicht bezahlbar. Die Modernisierungsumlage muss auf höchstens 4 Prozent abgesenkt werden bzw. ganz entfallen. Mieterhöhungen aufgrund von Wohnwertverbesserungen oder gestiegener Energieeffizienz können dann über die ortsübliche Vergleichsmiete geltend gemacht werden.
Öffentliche Förderung bei Modernisierungen umgestalten und aufstocken
Insbesondere die energetische Modernisierung des Gebäudebestandes ist unverzichtbar. Um Vermietern einen Anreiz zu geben, zu modernisieren, bei gleichzeitiger Einschränkung der Mieterhöhungsmöglichkeiten, ist eine Aufstockung und der Umbau des öffentlichen Fördersystems notwendig. Die öffentliche Förderung sollte direkt an den Vermieter ausgezahlt werden und der dürfte nicht länger verpflichtet sein, die öffentliche Förderung auf die Modernisierungskosten anzurechnen. Um die Klimaschutzziele, das heißt einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand bis zum Jahr 2050, zu erreichen, muss die jährliche Sanierungsquote auf 2 bis 3 Prozent angehoben werden. Dazu werden öffentliche Fördermittel von mindestens 10 Milliarden Euro im Jahr notwendig sein.
Wohngeld erhöhen – Energiekosten einbeziehen
Nach der Wohngelderhöhung zum 1.1.2020 erhalten rund 50.000 Eigentümer- und 610.000 Mieterhaushalte Wohngeld, also einen staatlichen Zuschuss zum Wohnen. Durch Anhebung der Einkommensgrenzen ist die Zahl der Wohngeldbezieher zu erhöhen. Bei der für die Wohngeldberechnung zu berücksichtigenden Miete sind Energiekosten für Heizung und Strom mit einzubeziehen.