Wohnungs- und mietenpolitische Sondierungsergebnisse konkretisieren und nachbessern
Forderungen des Deutschen Mieterbundes für die Koalitionsverhandlungen
„Jetzt müssen die wohnungs- und mietenpolitischen Sondierungsergebnisse konkretisiert und nachgebessert werden“, forderte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, zu Beginn der Koalitionsverhandlungen von CDU, CSU und SPD.
„Die bloße Formulierung der Zielvorstellungen, 1,5 Millionen Wohnungen bauen zu wollen und eine finanzielle Überforderung der Mieter durch unverhältnismäßig steigende Mieten zu verhindern, reicht nicht aus. Notwendig sind konkrete Vereinbarungen, wie explodierende Wiedervermietungsmieten sowie immer schneller steigende Mieten in bestehenden Mietverhältnissen gestoppt und in welchem Umfang preistreibende modernisierungsbedingte Mieterhöhungen reduziert werden sollen. Darüber hinaus sind eindeutige Absprachen zur Förderung des Wohnungsneubaus, insbesondere des Neubaus bezahlbarer Mietwohnungen, erforderlich.“
Richtig, so Mieterbund-Direktor Lukas Siebenkotten, sei die Einschätzung des SPD-Vorsitzenden Martin Schulz, dass die Modernisierungsumlage einer der Preistreiber bei den Mieten in den Großstädten ist und reduziert werden muss. Nach jetziger Rechtslage darf der Vermieter 11 Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufschlagen. Modernisierungskosten von 20.000 Euro pro Wohnung ziehen demnach eine Mieterhöhung von 2.200 Euro im Jahr bzw. 183 im Monat nach sich.
„Wir fordern eine Reduzierung der Modernisierungsumlage auf 4 Prozent. Im Gegenzug soll der Vermieter in Anspruch genommene öffentliche Fördermittel behalten dürfen, sie sollen nicht länger auf die Höhe der Modernisierungskosten angerechnet werden müssen. Außerdem sollen innerhalb eines Zeitraums von 8 Jahren nur Modernisierungsmieterhöhungen von maximal 2 Euro/qm zulässig sein und die neue Warmmiete nach einer Modernisierung soll höchstens 40 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens betragen dürfen“, erklärte der Mieterbund-Direktor.
Genauso notwendig seien aber Maßnahmen gegen explodierende Wiedervermietungsmieten und immer schneller steigende Bestandsmieten. Die bisherigen Sondierungsergebnisse zeigten hier noch keine Lösungsansätze auf. Eine Evaluierung der Mietpreisbremse im Jahr 2020 sei überflüssig und helfe niemandem. Die Verlängerung des Bindungszeitraums für Mietspiegel reduziere allenfalls die Kosten für die Kommunen, aber nicht die Kosten der Mieter.
„Die Mietpreisbremse muss nachgeschärft werden – jetzt und in diesem Jahr. Mehr Transparenz, weniger Ausnahmen und Sanktionen für Vermieter, die sich nicht an das Gesetz halten, sind notwendig“, forderte Siebenkotten. „Außerdem ist die Wucher- und Mietpreisüberhöhungsvorschrift des Paragrafen 5 Wirtschaftsstrafgesetz zu reformieren, so dass sie wieder anwendbar ist.“
Zwischenzeitlich schlügen die hohen Wiedervermietungsmieten voll auf die Mieten in bestehenden Mietverhältnissen durch. Die ortsübliche Vergleichsmiete, die aus Vertragsabschlüssen und Mieterhöhungen der letzten vier Jahre gebildet wird, steige vielerorts um 5 Prozent und mehr pro Jahr.
„Der Betrachtungszeitraum für die Vergleichsmieten muss von 4 auf 10 Jahre verlängert werden, die bestehenden Kappungsgrenzen, die Mieterhöhungen von 20 bzw. 15 Prozent in 3 Jahren erlauben, sind zu senken und konkrete Vorgaben zur Ermittlung evtl. Gewerbe- oder Möblierungszuschläge sind erforderlich“, sagte Siebenkotten.
Positiv sei die angekündigte Wohnraumoffensive mit dem Ziel, 1,5 Millionen Wohnungen frei finanziert und öffentlich gefördert zu bauen. Der Deutsche Mieterbund begrüße insbesondere auch die Zusage, sich in den Jahren 2020 und 2021 mit zusätzlichen Bundesmitteln in Höhe von insgesamt 2 Milliarden Euro am sozialen Wohnungsbau zu beteiligen.
„Das allein wird aber nicht ausreichen, um jährlich knapp 400.000 neue Wohnungen – davon 200.000 Mietwohnungen und davon wiederum 80.000 Sozialmietwohnungen – zu bauen. Erforderlich sind beispielsweise Regelungen im Boden-, Planungs- und Steuerrecht, um Bauland zu mobilisieren. Notwendig sind dauerhafte und verlässliche Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau, insbesondere auch für den sozialen Wohnungsbau, und verbesserte steuerliche Abschreibemöglichkeiten für Mietwohnungen mit Preisobergrenzen in Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf“, forderte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes.
Zahlreiche andere wichtige mietrechtliche und wohnungspolitische Fragen seien in dem Sonderungspapier bisher noch gar nicht angesprochen worden. Auch bei den nachfolgenden Punkten bestehe Handlungs- und Einigungsbedarf für die möglichen Koalitionäre:
- Kündigungsschutz: Als Gründe für die Kündigung eines vertragstreuen Mieters dürfen nur die so genannte Verwertungskündigung und eine echte Eigenbedarfskündigung in Betracht kommen, bei der ein eng begrenzter Personenkreis die gekündigte Wohnung dauerhaft zu Wohnzwecken nutzen will.
- Zahlungsverzug: Durch Nachzahlung der offenstehenden Mieten bzw. Zahlungsrückstände muss ein Mieter nicht nur die fristlose Kündigung – wie bisher – sondern auch die ordentliche Kündigung mit Kündigungsfrist gegenstandslos machen und die Räumung der Wohnung verhindern können.
- Wohnfläche: Notwendig ist eine gesetzliche Klarstellung, dass für die Miete bei Vertragsabschluss, für Mieterhöhungen und Betriebskostenabrechnungen immer die tatsächliche Wohnfläche entscheidend sein muss, ohne irgendwelche Toleranzen.
- Wohnungsmängel: Mängel der Mietsache müssen zu einer Mietminderung berechtigen – egal, ob Umweltmängel oder Wohnwertbeeinträchtigungen aufgrund energetischer Baumaßnahmen. Mieter müssen dieses grundlegende Recht ausüben können, ohne eine Kündigung fürchten zu müssen.
- Betriebskosten: Zusätzlich zur Miete sollen Mieter nur die Betriebskostenarten zahlen müssen, die im Mietvertrag ausdrücklich aufgeführt sind und auf deren Entstehung oder Höhe Mieter auch tatsächlich Einfluss haben.
- Grunderwerbssteuer: Im Zuge von Wohnungsverkäufen und –käufen umgehen insbesondere finanzmarktorientierte Unternehmen die Grunderwerbssteuer durch so genannte Share Deals. Dieses Steuerschlupfloch muss geschlossen werden.
- Altersgerechtes Wohnen: Die bisherigen Fördermittel, um altersgerechte bzw. behindertengerechte Wohnungen zu bauen oder umzubauen, sind unzureichend und müssen deutlich aufgestockt werden.