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Wohnungs- und Mietenpolitik muss ein Schwerpunkt in der nächsten Legislaturperiode werden

Mieterbund stellt fünf Kernforderungen auf

„In der neuen Legislaturperiode muss die Wohnungs- und Mietenpolitik ein Schwerpunkt der Arbeit der Bundesregierung werden. Sie muss sich verstärkt um die Wohnungsnöte und Mietprobleme von Millionen Haushalten kümmern“, forderte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, im Vorfeld der Konsultationsgespräche der möglichen Jamaika-Koalitionäre. „In Deutschland fehlen eine Million Wohnungen, die Mieten, insbesondere in den Städten, steigen ungebremst und die Wohnkostenbelastung hat Rekordniveau erreicht. Die Politik muss handeln und konkrete Lösungen erarbeiten und beschließen. Fünf Kernforderungen des Deutschen Mieterbundes sind dabei zu berücksichtigen und umzusetzen:“  

1.    Wohnungsbauoffensive starten 
   
400.000 neue Wohnungen müssen pro Jahr gebaut werden, davon 200.000 Mietwohnungen, davon wiederum 80.000 Sozialmietwohnungen. Der Neubau bezahlbarer Mietwohnungen ist durch verbesserte Abschreibungsbedingungen und eine steuerliche Förderung bzw. Investitionszulage, verbunden mit einer Mietpreisobergrenze, anzureizen. Die jährliche Fertigstellung von 80.000 Sozialmietwohnungen setzt eine spürbare Erhöhung der Bundesmittel und entsprechende Zweckbindungen für die Länder voraus. Sicherzustellen ist, dass der Bund auch nach 2019 für die soziale Wohnraumförderung mitverantwortlich und zuständig bleibt.      

2.    Energetische Sanierungen sozialverträglich ausgestalten
           
Die gesetzliche Regelung, dass 11 Prozent der Modernisierungskosten zeitlich unbefristet auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden dürfen, ist ein Fremdkörper im geltenden Mietpreisrecht, führt zu völlig überzogenen Mietpreissteigerungen, ist nicht mehr zeitgemäß und sollte letztlich entfallen. Für eine Übergangszeit ist die Modernisierungsumlage deutlich zu senken. Gleichzeitig ist das System der öffentlichen Förderung von Sanierungsmaßnahmen grundlegend zu überarbeiten. Derzeit reizen die Förderbestimmungen in der Praxis weder Vermieter an, zu investieren, noch sind sie geeignet, Modernisierungskosten und damit Mieterhöhungsspielräume zu reduzieren.   
Deshalb ist die Modernisierungsumlage auf 4 Prozent zu senken, dann könnten die öffentlichen Fördermittel direkt dem Eigentümer zugutekommen und müssten nicht länger auf die Modernisierungskosten angerechnet werden.           

3.    Mietpreisbremse nachbessern – Mietwucher verhindern   
         
Die gesetzlichen Regelungen zur Mietpreisbremse funktionieren nicht, wie erwartet und gewünscht, und müssen deshalb nachgebessert werden. Sinnvoll wären eine bundesweit geltende Regelungen, die Streichung von Ausnahmetatbeständen und wirkungsvolle Sanktionen für Vermieter, die sich nicht an das Gesetz halten. Zumindest ist aber im Gesetz klarzustellen, dass der Vermieter beim Abschluss des Mietvertrages nachprüfbare Angaben zu Ausnahmetatbeständen, wie „Vormiete“ oder „Modernisierung“, und ggf. zur Höhe und Berechnung eines Möblierungszuschlags macht, wenn die von ihm geforderte Miete die Mietpreisbremsen-Obergrenze überschreitet. Außerdem muss der Vermieter verpflichtet werden, den rechtswidrig erlangten Mietanteil, der die Obergrenze der Mietpreisbremsen-Regelung überschreitet, von Beginn des Mietverhältnisses an zurückzuzahlen. Parallel hierzu muss die „Mietwucher-Vorschrift“ im Wirtschaftsstrafgesetz wieder handhabbar gemacht werden, drastische Mietpreisüberhöhungen müssen als Ordnungswidrigkeit geahndet und Vermieter mit einem Bußgeld belegt werden können.     

4.    Mietspiegel stärken – Vergleichsmiete neu definieren

Die ortsübliche Vergleichsmiete ist das „Herzstück“ des Mieterhöhungsrechts. Um diese Vergleichsmiete, die Durchschnittsmiete in bestehenden Mietverhältnissen, rechtssicher feststellen zu können, sind Mietspiegel das geeignetste Instrument. Sie sollten flächendeckend in Deutschland eingeführt werden, mit verbindlichen Regelungen zur Ermittlung, Ausweisung und Anwendung der Vergleichsmiete.
Grundlage für die ortsübliche Vergleichsmiete müssen letztlich alle bestehenden Vertragsverhältnisse sein, zumindest aber die Vertragsverhältnisse und Mieterhöhungen der letzten zehn Jahre.
Um allzu drastische Mietsteigerungen zu verhindern, muss die Kappungsgrenzenregelung verschärft werden. Innerhalb von drei Jahren sollten die Mieten höchstens um insgesamt 10 Prozent, in Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf höchstens um 6 Prozent steigen dürfen.  

5.    Wohngeld automatisch erhöhen – Klimawohngeld einführen  

Das Wohngeld darf nicht nur alle sechs bis sieben Jahre einmal erhöht werden. Stattdessen muss Wohngeld dynamisiert, das heißt regelmäßig, zum Beispiel alle zwei Jahre, automatisch der Mieten- und Preisentwicklung angepasst werden. Überfällig ist die Einführung eines Klimawohngeldes. Die energetische Gebäudequalität schlägt sich nach Modernisierungen in deutlich höheren Kaltmieten nieder. Das muss beim Wohngeld entsprechend berücksichtigt werden.

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