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Vorkaufsrecht im Bundesrat

Mieterbund fordert: Reform des Baugesetzbuches jetzt!

„Wir unterstützen den Entschließungsantrag aus Hamburg und Berlin, die bisherige Praxis der Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechts in Gebieten mit sozialen Erhaltungssatzungen durch eine zügige Änderung des Baugesetzbuches fortzuführen“, kommentiert der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, den morgen im Bundesrat zu diskutierenden Antrag (Drs. 133/22).

Es ist aus Sicht des Deutschen Mieterbundes längst überfällig, dass der Gesetzgeber dem Vorkaufsrecht im Baugesetzbuch wieder zur Anwendbarkeit verhilft.  Der Antrag aus Hamburg und Berlin folgt dem im Februar dieses Jahres in den Bundestag eingebrachten Gesetzesentwurf der Fraktion DIE LINKE zur Wiederherstellung des Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten (Drs. 20/679). „Nicht nur Abgeordnete und Landespolitiker haben die Notwendigkeit erkannt, die bestehende Lücke im Baugesetzbuch schnell zu stoppen, um den Ausverkauf der Städte an rein renditeorientierte Investoren und die gleichzeitige Verdrängung der Mieterinnen und Mietern aus ihren Wohnungen zu stoppen. Auch der Deutsche Mieterbund hat sich gemeinsam mit den Mietervereinen in Hamburg, Berlin und München bei der Bauministerin dafür stark gemacht, die Reform zügig anzugehen“, so Siebenkotten.

Anfang November 2021 hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Gemeinde ausgeschlossen ist, solange das Grundstück entsprechend der städtebaulichen Vorgaben genutzt wird und eine auf ihm errichtete bauliche Anlage nicht mangelhaft ist. Aufgrund dieses Urteils mussten die Städte und Kommunen ihre bis dato erfolgreiche und übliche Praxis, Häuser in Milieuschutzgebieten zu kaufen, um so eine drohende Verdrängung der Mieterschaft aus ihren Wohnungen zu verhindern, stoppen. Dieses Urteil betrifft Mieterinnen und Mieter bundesweit. Die Folgen des Urteils sind verheerend. Der Handel mit Wohnimmobilien boomt, sehr zum Leidwesen der Mieterinnen und Mieter. Wird das Baugesetzbuch nicht reformiert, ist das Vorkaufsrecht aus Sicht des Deutschen Mieterbundes ausgehöhlt und nutzlos. „Praktikable Lösungen liegen in der Ministeriumsschublade und warten nur noch auf ihre Umsetzung. Die Zeit dafür ist reif – das Thema weiter zu verzögern, wäre unverantwortlich“, erklärt Siebenkotten.

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