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Viel Lärm um Nichts

67. Zivilkammer des Landgerichts Berlin erlässt Hinweisbeschluss zur vermeintlichen Verfassungswidrigkeit der Mietpreisbremse

„Nur das Bundesverfassungsgericht kann die gesetzliche Regelung zur Mietpreisbremse für verfassungswidrig erklären, nicht ein Landgericht“, erklärte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, heute in Berlin.  

„Die 67. Zivilkammer des Landgerichts Berlin hat zwar in einem so genannten Hinweisbeschluss die Rechtsansicht geäußert, dass die Vorschrift zur Mietpreisbremse verfassungswidrig sei. Ein entsprechendes Urteil aber gibt es nicht. Konsequenzen haben dieser Hinweisbeschluss und die geäußerte Rechtsansicht des Gerichts nicht. Das Landgericht Berlin hat den konkret zu beurteilenden Rechtsstreit nicht ausgesetzt und holt auch keine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ein. Das Landgericht Berlin hat Rückzahlungsansprüche des Mieters wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen die Mietpreisbremse abgelehnt. Die Voraussetzungen für einen derartigen Mieteranspruch waren nicht erfüllt. Mehr nicht, es bleibt alles beim Alten. Viel Lärm um Nichts.“

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