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Verordnungen zur Mietpreisbremse auf der Kippe

Gerichtsurteile und neue Landesregierungen torpedieren Landesverordnungen - Bundesweite Regelungen mit Nachbesserungen erforderlich

„Wir brauchen in Deutschland eine funktionierende Mietpreisbremse. Die gesetzlichen Regelungen zur Begrenzung der Wiedervermietungsmieten müssen dringend nachgebessert werden. Notwendig sind einheitliche, bundesweit geltende Vorschriften“, sagte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten.  

Die komplizierte Konstruktion der Mietpreisbremse, bei der die Vorgaben des Bundesgesetzgebers über Landesverordnungen für aktuell 313 Städte und Gemeinden umgesetzt werden, steht auf der Kippe. Einzelne Amtsrichter halten Landesverordnungen für nicht ordnungsgemäß zustande gekommen und begründet. Neue Landesregierungen in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein wollen die Landesverordnungen zur Mietpreisbremse wieder abschaffen.
„Die Mietpreisbremse ist wichtig und aktuell die einzige Möglichkeit, Mieter vor drastischen Mietsprüngen zu schützen. Diese Regelungen dürfen nicht zum Spielball oder zur Profilierung der Landespolitiker benutzt werden“, forderte Siebenkotten.  

Die neue CDU/FDP-Koalition in Nordrhein-Westfalen hat in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben, die nordrhein-westfälische Verordnung zur Mietpreisbremse soll aufgehoben werden.
Die neue CDU/Grüne/FDP-Landesregierung in Schleswig-Holstein will die Mietpreisbremsen-Verordnung abschaffen und durch geeignete Instrumente ersetzen.
Das Amtsgericht Hamburg-Altona (316 C 380/16) hält die Einführung der Mietpreisbremse in Hamburg für nichtig, weil eine Begründung des Senats fehle. Ähnlich die Argumentation eines Amtsrichters in München (414 C 26570/16): Die bayerische Landesverordnung sei nichtig, weil nicht ordnungsgemäß begründet.  

Siebenkotten: „Ein Geburtsfehler der Mietpreisbremse war, dass die mieterschützenden Regelungen nicht bundesweit und einheitlich gelten, sondern von Verordnungen und Entscheidungen der jeweiligen Landesregierungen abhängen. Sollten im Einzelfall aktuelle Landesverordnung nicht ordentlich begründet sein, muss die Landesregierung hier unverzüglich nachbessern. Völlig unakzeptabel ist es aber, dass jetzt neue CDU-geführte Landesregierungen die Mietpreisbremse in ihren Ländern wieder abschaffen wollen. Die Mietpreisbremse muss nachgebessert und nicht abgeschafft werden. Unsere Forderungen sind:  

  • Die Mietpreisbremse muss bundesweit und damit überall in Deutschland gelten. ·  
  • Beim Abschluss des Mietvertrages muss der Vermieter nachprüfbare Angaben zu Ausnahmetatbeständen, wie „Vormieter“ oder „Modernisierung“, ggf. zur Höhe und Berechnung eines Möblierungszuschlages machen, wenn die von ihm geforderte Miete die Mietpreisbremsen-Obergrenze (Vergleichsmiete plus 10 Prozent) überschreitet.
  • Der Vermieter muss verpflichtet werden, den Mietanteil, der die Obergrenze der Mietpreisbremsen-Regelung überschreitet, von Beginn des Mietverhältnisses an zurückzuzahlen.  

CDU und CSU müssen jetzt Farbe bekennen. Wollen Sie, dass die von Ihnen mit beschlossene Mietpreisbremse funktioniert, wollen sie nachbessern? Oder wollen sie die Mietpreisbremse abschaffen?“

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