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Vermieterstrom von Ökostromzulage befreit

Viele Mieter können von neuem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) profitieren

„Für Vermieter eröffnet sich ein neues Betätigungsfeld und Geschäftsmodell, Mieter könnten erstmals über niedrigere Strompreise von der Energiewende und dem Ausbau der erneuerbaren Energie profitieren“, kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die geplante Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, die am Freitag im Bundestag beschlossen werden soll.

Vermieter, die Solaranlagen auf ihren Immobilien betreiben, können künftig den Strom ihren Mietern günstiger verkaufen, eine Ökostromzulage wird hierauf nicht mehr fällig. Bisher waren nur Eigentümer, die sich mit einer Dachanlage selbst versorgten, von den steigenden Umlagen auf Ökostrom befreit, nicht aber Vermieter als Betreiber von Solaranlagen bzw. die dort wohnenden Mieter.  

„Jetzt ist der Weg offen für Vermieterstrom-Modelle – fälschlicherweise immer wieder als Mieterstrom bezeichnet – mit entsprechend preiswerteren Angeboten für Mieter. Ob und inwieweit Mieter aber tatsächlich Strom zu günstigeren Konditionen beziehen können, wird von der konkreten Vertragsausgestaltung vor Ort abhängen“, erklärte Siebenkotten. „Wichtig ist, dass auch künftig kein direkter oder indirekter Zwang für Mieter bestehen darf, Vermieterstrom abzunehmen. Eine Verknüpfung von Mietvertrag und Strombezug darf es nicht geben. Es muss die freie Entscheidung des Mieters bleiben, ob er den Strom von seinem Vermieter oder von einem ‚klassischen‘ Stromanbieter bezieht.“

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