Verbändebündnis fordert erneutes Kündigungs- und Kreditmoratorium
für mindestens sechs Monate
Anlässlich der Verlängerung des Lock-Downs fordern der Paritätische Gesamtverband, der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Deutsche Mieterbund (DMB) eine sofortige Erneuerung des Kündigungs- und Kreditmoratoriums für mindestens sechs Monate.
Die Krise ist nicht vorbei. Die Menschen kämpfen bereits seit neun Monaten mit den Folgen der Corona-Pandemie, weitere Wochen oder Monate werden folgen. Die andauernden Corona-Maßnahmen bedeuten Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit für Millionen. Ende August hatten rund 15,5 Millionen Haushalte wegen der Krise weniger Einkommen zur Verfügung. Rund drei Viertel der betroffenen Haushalte mussten auf bis zu 30 Prozent ihres regulären Einkommens verzichten. Die Reallöhne sanken im Vergleich zum Vorjahr um 4,7 Prozent, bei den unteren Leistungsgruppen sogar um bis zu 8,9 Prozent.
Werner Hesse, Geschäftsführer Paritätischer Gesamtverband:
„Der Verlust ihrer Arbeit oder geringere Einkünfte dürfen nicht dazu führen, dass Menschen Mietschulden anhäufen und schlimmstenfalls ihre Wohnung verlieren. Die Energie- und Wasserversorgung sind ebenfalls elementare Leistungen der Grundversorgung, die nicht zur weiteren Belastung führen dürfen und jedem zu garantieren sind."
Stefan Körzell, DGB-Bundesvorstandsmitglied:
„Millionen Menschen sind wegen Corona in Kurzarbeit, Solo-Selbstständige haben enorme Einkommenseinbußen, viele haben Probleme, ihre Miete zu zahlen. Die Politik muss dafür sorgen, dass niemand wegen der Krise sein Dach über dem Kopf verliert. Es ist unverantwortlich, dass die Union bei dem Thema blockiert. Das Zuhause muss sicher sein. Auf dieses Signal warten die Menschen.“
Klaus Müller, Vorstand Verbraucherzentrale Bundesverband:
„Verbraucher dürfen in der Weihnachtszeit nicht in materielle Existenznöte geraten. Wessen Einkommen infolge der Corona-Krise und des anhaltenden Lock-Downs ganz oder teilweise wegbricht, sollte durch ein erneutes Kreditmoratorium Luft zum Atmen bekommen. Auch die Finanzwirtschaft muss hier ihren Beitrag zur Bewältigung der Krise leisten. Gleichzeitig muss die Politik diesmal unmissverständlich regeln, dass Banken während der Stundung keine Zinsen verlangen dürfen und Verbraucher durch individuelle Vereinbarungen über den bisherigen Kredit nicht schlechter gestellt werden können.“
Lukas Siebenkotten, Präsident Deutscher Mieterbund:
„Die aktuelle Situation und der andauernde Lock-Down lassen nur den Schluss zu, dass das Ende Juni 2020 ausgelaufene Kündigungsmoratorium für Mieterinnen und Mieter wieder für mindestens sechs Monate in Kraft gesetzt werden muss. Gerade in Krisenzeiten ist die eigene Wohnung der wichtigste Ort, der auch ein sicherer Ort sein muss.
Im Gewerbemietrecht muss dringend die Möglichkeit zur Vertragsanpassung geschaffen werden, wenn der Mieter corona-bedingt seine Ladenmiete nicht mehr oder nur teilweise bezahlen kann. Gewerbetreibende dürfen mit den Auswirkungen der staatlich verordneten Geschäftsschließungen nicht alleine gelassen werden.“
Hintergrund
Anlässlich des ersten Corona-Lockdowns beschloss der Bundestag ein Kündigungs- und Kreditmoratorium.
Durch letzteres mussten Banken Raten von Verbraucherdarlehensverträgen für drei Monate stunden, wenn Verbraucher pandemiebedingt in Zahlungsschwierigkeiten geraten waren. Das half besonders Verbrauchern, die ihr Haus oder ihre Wohnung abbezahlen und infolge der Krise temporäre Einkommenseinbußen zu verkraften hatten. Die Maßnahme lief bereits im Juni aus, die Möglichkeit einer Verlängerung nutzte die Bundesregierung nicht.
Trotz sinkender Einnahmen besteht die Pflicht der Mieterinnen und Mieter zur vollständigen Mietzahlung. Bis Ende Juni schützte das Kündigungsmoratorium Mieterinnen und Mieter vor dem Verlust ihrer Wohnung und Geschäftsräume, wenn sie corona-bedingt nicht in der Lage waren, ihre Mieten zu zahlen. Entgegen der dringenden Empfehlung aus Teilen der Politik und von Verbraucher- und Sozialverbänden, es zu verlängern, lief das Moratorium aufgrund der Blockadehaltung der CDU/CSU im Sommer aus. Seit Juli gilt wieder das normale Kündigungsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Das heißt im Klartext: Jeder und jedem, die oder der seine Miete nicht zahlen kann, droht schon nach einer Monatsmiete und einem Cent Mietrückstand die fristlose Kündigung und damit in aller Regel der Wohnungsverlust. Und zwar unabhängig davon, ob die Mieterin oder der Mieter die eigene Zahlungsunfähigkeit selbst verschuldet hat oder ob staatlich verordnete Geschäftsschließungen und Einkommenseinbußen die Gründe für die ausstehenden Mietzahlungen sind. Mieterinnen und Mietern bleibt in diesem Fall letztlich nur, auf die Solidarität ihrer Vermieterin oder ihres Vermieters zu hoffen.
Ein erneuter Kündigungsschutz böte all denen Sicherheit, die nicht mit dem Verständnis ihrer Vermieterinnen und Vermieter rechnen können. Diese Sicherheit ist in der momentanen Krisenzeit essentiell und mit einem erneuten Kündigungsmoratorium schnell und sogar ohne Kosten für die öffentliche Hand zu realisieren.
Damit Mieterinnen und Mieter keine Schuldenberge anhäufen, müssen anfallende Mietschulden zinsfrei bleiben.