Verantwortung und Zuständigkeit des Bundes für Sozialwohnungsbau stärken und dauerhaft sichern
Mieterbund begrüßt Vorschläge von Bundesbauministerin Barbara Hendricks zur Änderung des Grundgesetzes
„Wir begrüßen die Vorschläge von Bundesbauministerin Barbara Hendricks, die Verantwortung und Zuständigkeit des Bundes für den Bau von Sozialwohnungen über eine Änderung des Grundgesetzes zu stärken und dauerhaft abzusichern“, erklärte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB) Lukas Siebenkotten heute in Berlin. „Der Bau neuer Sozialmietwohnungen muss wieder Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern werden. Der Neubau von mindestens 100.000 Sozialmietwohnungen pro Jahr wird von den Ländern allein nicht realisiert werden können. Die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen erlauben eine finanzielle Unterstützung des Bundes aber nur noch bis 2019. Eine Neuregelung ist dringend erforderlich.“
Seit der Föderalismusreform ist der Bau von Sozialwohnungen Ländersache. Der Bund unterstützt die Länder finanziell über sogenannte Kompensationszahlungen, hat aber keinen Einfluss darauf, wo und wie die Gelder eingesetzt werden. Der Bund hat seine Kompensationszahlungen, die mit Hilfe eines gesetzlich festgelegten Schlüssels auf die Bundesländer verteilt werden, von 518 Millionen Euro pro Jahr auf 1,018 Milliarden Euro und ab 2017 auf 1,518 Milliarden Euro erhöht. Kompensationszahlungen des Bundes können nur noch bis 2019 erfolgen.
Siebenkotten: „Um das bestehende Wohnungsdefizit von 800.000 bis 1 Million Wohnungen abzubauen und die wachsende Nachfrage nach Wohnungen zu befriedigen, müssen jährlich 400.000 Wohnungen neu gebaut werden, davon mindestens 100.000 Sozialwohnungen. Das kann nur funktionieren, wenn Bund und Länder gemeinsam für den Wohnungsbau verantwortlich sind. Der Bund muss auch künftig mindestens 1,5 Milliarden Euro für die soziale Wohnraumförderung zur Verfügung stellen. Gleichzeitig muss er die Möglichkeit erhalten, gezielt den Wohnungsbau in Großstädten, Ballungsräumen und Universitätsstädten zu fördern. Dazu ist eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich.“