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Unverändert hoch: 1 Million DMB-Rechtsberatungen im Jahr

Größter Erfolg: DMB-Mietervereine sind Streitschlichter Nr. 1 - Deutlich gesunken: 226.933 Mietrechtsprozesse insgesamt im Jahr

Der Rechtsberatungsbedarf der Mieterinnen und Mieter in Deutschland ist unverändert hoch. Rund 1,1 Millionen Rechtsberatungen haben die Juristen der mehr als 300 örtlichen DMB-Mietervereine im Jahr 2017 durchgeführt. Im Vordergrund stehen dabei die persönlichen Beratungsgespräche, zunehmend werden aber auch Telefonberatungen und Online-Beratungen nachgefragt.

Der Deutsche Mieterbund bietet zusätzlich zu den Beratungsangeboten seiner Mietervereine an:

  • eine Telefon-Hotline 0900 / 12 000 12 für eine Erst- oder Kurzberatung,
    täglich von 10 bis 20 Uhr (2 Euro pro Minute)
  • eine Online-Beratung unter www.mieterbund24.de, bei der schriftliche Anfragen,
    die werktags bis 14 Uhr eintreffen, innerhalb von 6 Stunden beantwortet werden (25 Euro)
  • kostenlose Online-Checks zu 9 verschiedenen Themenfeldern

Das wichtigste Ergebnis dieser Rechtsberatungen ist: 97 Prozent aller Beratungen können außergerichtlich erledigt werden, ohne Einschaltung eines Gerichts. Damit sind der Deutsche Mieterbund und seine DMB-Mietervereine die Streitschlichter Nr. 1 in Deutschland.

Die häufigsten Beratungsthemen:

1.

Betriebskosten

402.600

(36,6 %)

2.

Wohnungsmängel

193.600

(17,6 %)

3.

Mieterhöhung

128.700

(11,7 %)

4.

Allg. Vertragsangelegenheiten

94.600

(8,6 %)

5.

Mietkaution

67.100

(6,1 %)

6.

Vermieterkündigung

60.500

(5,5 %)

7.

Schönheitsreparaturen

52.800

(4,8 %)

8.

Modernisierung

46.200

(4,2 %)

9.

Mieterkündigung

23.100

(2,1 %)

10.

Umwandlung/Eigentümerwechsel

7.700

(0,7 %)

226.933 Gerichtsentscheidungen im Wohnraummietrecht

Die Zahl der Mietrechtsstreitigkeiten vor Gericht ist auch im Jahr 2017 weiter gesunken - auch ein Ergebnis der erfolgreichen außergerichtlichen Arbeit der DMB-Mietervereine.

226.033 Mal stritten sich 2017 Mieter und Vermieter vor den Amts- und Landgerichten in Deutschland. Gegenüber dem Vorjahr ging die Zahl der Mietrechtsprozesse damit um 8 Prozent zurück. Das ist die niedrigste Prozesszahl seit der Wiedervereinigung. Seit 1996 - 351.511 Mietrechtsprozesse - ist das ein Rückgang von mehr als 35 Prozent.

Wohnraummietsachen, insgesamt

226.933

Amtsgericht

217.801

Landgericht/Berufungsinstanz

 9.132

Es gibt keine Statistik über die Häufigkeit der einzelnen Streitgegenstände in Mietrechtsverfahren. Legt man die Statistik der DMB Rechtsschutz-Versicherung zu Grunde und rechnet deren Zahlen hoch, ergibt sich folgende Struktur der Streitgegenstände:

1.

Vertragsverletzungen

62.180

(27,4 %)

2.

Betriebskosten

44.025

(19,4 %)

3.

Mieterhöhung

37.670

(16,6 %)

4.

Mietkaution

36.765

(16,2 %)

5.

Eigenbedarf

13.400

(5,9 %)

6.

Fristlose Kündigung

12.480

(5,5 %)

7.

Modernisierung

4.085

(1,8 %)

8.

Ordentliche Kündigung

3.400

(1,5 %)

9.

Schönheitsreparaturen

2.270

(1,0 %)

Die DMB Rechtsschutz ist die Rechtsschutzversicherung des Deutschen Mieterbundes und bietet neben allgemeinem Rechtsschutz vor allem Mietrechtsschutz an. Die Anteile an der DMB Rechtsschutz halten ausschließlich der Deutsche Mieterbund, der DMB-Verlag und die DMB-Mietervereine. Bei den meisten DMB-Mietervereinen sind die Mitglieder automatisch mietrechtsschutzversichert, meistens durch die DMB Rechtsschutz.

Aktuell: Mieterverein München - erste Musterfeststellungsklage im Mietrecht

Der DMB Mieterverein München hat die erste Musterfeststellungsklage im Mietrecht initiiert. Im Mai hat das Bundesamt für Justiz die Klage des DMB Mieterverein München vor dem Oberlandesgericht München gegen die Max-Emanuel Immobilien GmbH im Klageregister öffentlich gemacht: Der Startschuss, damit sich Betroffene anschließen können. Bei der Musterfeststellungsklage tritt der Mieterverein als Kläger auf, auf die Mieter kommen keine Kosten zu. Musterfeststellungsklagen sind in Deutschland erst seit November 2018 möglich. Über das Klageregister anschließen können sich Mitglieder und Nicht-Mitglieder. Ein gefälltes Urteil gilt nur für Mieter, die sich ins Klageregister eingetragen haben. Innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe der Klage müssen sich mindestens 50 Betroffene anschließen. Der Mieterverein konnte bei Klageeinreichung schon 67 betroffene Mieter benennen.

Inhaltlich geht es bei der Musterfeststellungsklage um die geplante Modernisierung eines Vermieters. Der hatte noch kurz vor Silvester 2018 Modernisierungsankündigungen verschickt. Die Modernisierung selbst sollte erst in etwa zwei Jahren beginnen und zu drastischen Mieterhöhungen führen. Nach dem Gesetz gilt für wirksam angekündigte Modernisierungen bis Ende 2018 noch die alte Rechtslage. Danach können 11 Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete umgelegt werden und es gibt keine Kappungsgrenze.

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