Überprüfung der Mietpreisbremsen-Regelung notwendig Zweite Mietrechtsnovelle mit substantiellen Verbesserungen für Mieter angekündigt – Inhalte in der Koalition umstritten
„Wohnungen sind mehr als Betongold, sie sind das Zuhause für Menschen. Angesichts eines wachsenden Drucks auf den Wohnungsmärkten für Mieter besteht ein erheblicher gesetzlicher Nachbesserungsbedarf. Die Einführung der Mietpreisbremse und des Bestellerprinzips im vorigen Jahr reichen nicht aus. Die Reformen für Mieter müssen weiter gehen“, sagte Bundesjustizminister Heiko Maas heute auf der Bundesarbeitstagung des Deutschen Mieterbundes in Fulda vor rund 550 Rechtsanwälten und Rechtsberatern der örtlichen DMB-Mietervereine. Der Minister kündigte eine zweite Mietrechtsnovelle mit substantiellen Verbesserungen zugunsten der Mieter insbesondere bei Mieterhöhngen nach Modernisierungen oder auf die ortsübliche Vergleichsmiete an und versprach, die bestehende Mietpreisbremsenregelung zu prüfen und gegebenenfalls nachzubessern.
Mietpreisbremse: „Mieter nutzen die Mietpreisbremsenreglung nicht, wie wir uns das vorgestellt haben. Wir müssen prüfen, wie das geltende Recht besser zur Anwendung kommen kann. Wenn sich Vermieter nicht an die neuen gesetzlichen Reglungen halten, ist das ein Rechtsbruch“, erklärte Bundesjustizminister Heiko Maas. „Wir werden jetzt genau hinschauen, ob und wenn ja wo Nachbesserungen notwendig sind und dann entsprechende Vorschläge machen. So können Vermieter beispielsweise verpflichtet werden, die Vormiete anzugeben und überhöhte Mieten von Beginn des Mietverhältnisses an zurückzuzahlen. Dies könnte auch noch in der geplanten zweiten Mietrechtsnovelle durchgesetzt werden.
Zweite Mietrechtsnovelle: Ein Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zu der angekündigten zweiten Mietrechtsnovelle befinde sich in der Kabinettsabstimmung und werde in Kürze in das parlamentarische Verfahren gehen, kündigte Heiko Maas an. Allerdings werde die Durchsetzung dieser Reform schwierig, die Auffassungen in der Bundesregierung und den Koalitionsfraktionen seien sehr unterschiedlich. „Ich gehe aber davon aus, dass die zweite Mietrechtsnovelle im Wesentlichen so kommt, wie von uns vorgeschlagen“, sagte der Minister. „Ein Kompromiss auf Basis des kleinsten gemeinsamen Nenners macht nur Sinn, wenn es trotzdem zu substantiellen Verbesserungen für Mieter kommt.“
Der Referentenentwurf einer zweiten Mietrechtsnovelle sieht vor, die Mieterhöhungsmöglichkeiten nach Modernisierung einzuschränken. Statt bisher 11 % der Modernisierungskosten sollen künftig nur 8 % auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden dürfen. Innerhalb eines Zeitraums von 8 Jahren sollen Mieterhöhungen höchstens um 3,00 Euro pro qm steigen dürfen, der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit muss vom Vermieter eingehalten werden und Mieter, die nach der Modernisierung mehr als 40 % ihres Einkommens für die Wohnung zahlen müssten, können sich auf eine Härtefallregelung berufen. Bei kleineren Modernisierungsmaßnahmen bis 10.000,00 Euro soll alternativ eine vereinfachte und um die Hälfte reduzierte Mieterhöhungsmöglichkeit angeboten werden. Bei Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete soll das Begründungsmittel „Mietspiegel“ gestärkt und rechtssicher ausgestaltet werden. Gleichzeitig soll der Betrachtungszeitraum für die Vergleichsmieten von derzeit 4 auf 8 Jahre verlängert werden. Die Rechtsfolgen einer fristlosen und einer ordentlichen Kündigung wegen Zahlungsverzugs sollen harmonisiert werden. Wer die rückständige Miete rechtzeitig nachzahlt, soll vor dem Verlust der Wohnung geschützt werden. Bei Mieterhöhungen und Betriebskostenabrechnungen soll künftig immer die tatsächliche Wohnfläche maßgeblich sein, nicht mehr eine Wohnfläche plus 10 %-Toleranz.