Zurück

Studien des Berliner Mietervereins belegen, Mietpreisbremse zeigt kaum Wirkung

Deutscher Mieterbund fordert Nachbesserungen

Ein Jahr nach Inkrafttreten der Mietpreisbremse legt der Berliner Mietervereinerstmals empirische Erhebungen zur Wirksamkeit der Mietpreisbremse vor. Die Ergebnisse, die nach Ansicht des Deutschen Mieterbundes (DMB) ohne Weiteres auf andere Großstädte und Gemeinden, in denen die Mietpreisbremse gilt, übertragbar sind, sind mehr als ernüchternd.  

Lukas Siebenkotten, Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes: „Die Mietpreisbremse bremst nicht, wie erhofft. Die Wiedervermietungsmieten steigen nach wie vor, liegen durchschnittlich 31 bzw. 35 Prozent über der Mietpreisbremsen-Obergrenze. Der Gesetzgeber muss jetzt die Konsequenzen ziehen und nachbessern.“  

Das Forschungsinstitut RegioKontext stellte eine Überschreitung der Mietpreisbremsen-Grenze (Vergleichsmiete plus 10 Prozent) bei der Wiedervermietung von durchschnittlich 35 bzw. 31 Prozent fest. Insbesondere in älteren Baujahrgängen wird die Mietpreisbremsen-Grenze regelmäßig und um rund 50 Prozent überschritten.  

Das Forschungsinstitut IFSS bestätigt die oben genannten Preisüberschreitungen und differenziert noch nach Wohnungsanbietern. Während bei städtischen Wohnungsunternehmen die Überschreitung der Mietpreisbremsen-Grenze mit 0,39 Euro pro Quadratmeter noch weitgehend moderat ausfällt, lassen die Überschreitungen bei privaten Vermietern von 3,08 Euro pro Quadratmeter und Monat bzw. privaten Wohnungsunternehmen von 2,35 Euro pro Quadratmeter und Monat eine systematische Missachtung des Gesetzes vermuten.  

Beratungspraxis des Berliner Mietervereins: Bei der Aktion „Mietpreisüberprüfung“ des Berliner Mietervereins, an der 58 Mieter teilnahmen, gab es folgende Ergebnisse. In 95 Prozent der Fälle überstieg die geforderte Nettokaltmiete die konkrete ortsübliche Vergleichsmiete zuzüglich 10 Prozent um durchschnittlich 31,7 Prozent. Bei einem Viertel dieser Fälle wurde die Mietpreisbremse sogar um mehr als 50 Prozent überschritten.  

„Diese Untersuchungen belegen, die gesetzlichen Regelungen zur Mietpreisbremse müssen nachgebessert werden – so schnell wie möglich, am besten noch im Rahmen der zweiten Mietrechtsnovelle, die im Augenblick von der Bundesregierung beraten wird. Damit die Mietpreisbremse funktionieren kann, brauchen wir mehr Transparenz. Der Vermieter muss schon beim Abschluss des Mietvertrages Gründe offenlegen, warum er möglicherweise berechtigt ist, die Mietpreisbremsen-Grenze von Vergleichsmiete plus 10 Prozent zu überschreiten. Außerdem brauchen wir eine Sanktion für Vermieter, die sich nicht an die gesetzlichen Regelungen halten. Zumindest sollte der Vermieter verpflichtet werden, die überhöhte Miete von Beginn des Mietverhältnisses an zurückzuzahlen. Und wir brauchen begleitend eine Reform des Paragrafen 5 Wirtschaftsstrafgesetz, damit Sozialmietwucher wieder angemessen geahndet werden kann, beispielsweise mit entsprechenden Geldbußen“, forderte der Mieterbund-Direktor.

 

Zurück