Steueranreize für Mietwohnungsneubau geplant
Mieterbund fordert Nachbesserungen, insbesondere Mietobergrenzen
„Gut gemeint, aber schlecht gemacht.“ So fasst Mieterbund-Direktor Lukas Siebenkotten seine Kritik an dem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus zusammen.
„Die Idee, durch steuerliche Anreize für den Mietwohnungsneubau Wohnungen im bezahlbaren, das heißt unteren und mittleren Mietpreissegment zu schaffen, ist richtig und wird von uns natürlich unterstützt“, erklärte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB). „Ohne konkrete Mietobergrenzen für den steuerlich geförderten Mietwohnungsneubau werden aber keine zusätzlichen bezahlbaren Wohnungen an den Markt kommen, der Gesetzeszweck wird verfehlt. Niedrigere Baukosten bzw. steuerliche Verbesserungen für Investoren führen eben nicht automatisch zu niedrigeren Mieten. Solange es keine Mietobergrenzen gibt, werden Wohnungsanbieter die hohen Marktmieten fordert - egal, ob sie die für sie verbesserten Abschreibungsbedingungen in Anspruch nehmen oder nicht.“
Der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums sieht zusätzlich zu den regulären 2-prozentigen Abschreibungen eine auf vier Jahre befristete Sonderabschreibung von jährlich 5 Prozent vor. Danach könnte ein Investor in den ersten vier Jahren 28 Prozent der förderfähigen Anschaffungs- und Herstellungskosten steuerlich geltend machen. Voraussetzung ist, dass die Anschaffungs- und Herstellungskosten 3.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche (ohne Grundstück) nicht übersteigen. Grundlage für die Sonderabschreibung sollen maximal 2.000 Euro pro Quadratmeter sein. Die neu hergestellte Wohnung muss mindestens zehn Jahre vermietet werden. Die Sonder-AfA gilt bundesweit, aber nur zeitlich befristet, vom 31. August 2018 bis zum 31. Dezember 2021.
Siebenkotten: „Wir begrüßen die Absicht der Koalition, den Mietwohnungsneubau anzukurbeln. Das ist bitter notwendig. Richtig ist auch, dass wir vor allem bezahlbare Mietwohnungen brauchen. Ich fürchte aber, dass uns die neuen steuerlichen Abschreibungsbedingungen nicht entscheidend weiter bringen. Es fehlt eine Mietobergrenze, die sicherstellt, dass die neuen, steuerlich geförderten Wohnungen auch preisgünstig an den Markt kommen. Die Kombination von ‚gedeckelten‘ Herstellungskosten und bundesweiter Geltung wird dazu führen, dass eher in ländlichen Regionen neu gebaut wird, als denn in Großstädten und Ballungszentren, wo die preiswerteren Wohnungen dringend benötigt werden. Außerdem besteht die Gefahr, dass die zeitliche Befristung der Sonderabschreibung allenfalls ein Strohfeuer im Wohnungsbau auslösen wird, aber nicht nachhaltig zur Lösung der Wohnungsprobleme beiträgt. Notwendig sind verbesserte, vor allem aber verlässliche und dauerhaft gesicherte Rahmenbedingungen für den Wohnungsneubau, vor allem für Investoren und die Bauwirtschaft.“