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SPD und Grüne für ein soziales und gerechteres Mietrecht

Parteien greifen Vorschläge des Deutschen Mieterbundes auf

„Die Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen setzen sich für ein soziales und gerechteres Mietrecht in Deutschland ein. Sie greifen zahlreiche Forderungen und Vorschläge des Deutschen Mieterbundes auf und beziehen im Wahljahr 2017 damit eindeutig Position“, kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die Beschlüsse der SPD-Bundestagsfraktion „Rechte der Mieterinnen und Mieter stärken“ auf ihrer Jahresauftakt-Klausurtagung und den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag (BT-Drs. 18/10810) „Zusammenhalt stärken – Mietrecht reformieren“.  

Die Beschlüsse der SPD-Bundestagsfraktion sehen unter anderem eine Verschärfung der gesetzlichen Regelungen zur Mietpreisbremse und zum Mietwucher gemäß Paragraf 5 Wirtschaftsstrafgesetz vor, die Einschränkung der Mieterhöhungsmöglichkeiten nach einer Modernisierung bzw. auf die ortsübliche Vergleichsmiete und die rechtssichere Ausgestaltung der Mietspiegel. Daneben soll auch der gesetzliche Kündigungsschutz verbessert werden, zum Beispiel durch eine Angleichung der Rechtsfolgen einer ordentlichen und einer fristlosen Kündigung bei Zahlungsverzug, eine Einschränkung der Kündigungsmöglichkeiten bei Eigenbedarf und die Klarstellung, dass bei Mietverträgen zwischen Eigentümern und sozialen Trägern, wie Kirchen oder Wohlfahrtsverbänden, Wohnraummietrecht gelten soll.  

Siebenkotten: „Wir begrüßen diese Beschlüsse der SPD-Bundestagsfraktion, mit denen wichtige mietrechtliche Frage angesprochen und bestehende Probleme weitgehend in unserem Sinne gelöst werden. Die Vorschläge können in dieser Legislaturperiode aber nur umgesetzt werden, wenn CDU und CSU ihre Mietrechtsblockade aufgeben und aktiv an einem verbesserten Mietrecht mitwirken. Einigen sich die Koalitionsparteien nicht, werde diese Mietrechtsthemen zum Wahlkampfthema in diesem Jahr.“  

Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, der voraussichtlich Mitte Februar im Bundestag beraten wird, zielt ebenfalls auf eine spürbare Verbesserung der Mieterrechte ab. Auch hier geht es darum, die Regelungen zur Mietpreisbremse und zum Mietwucher zu schärfen. Modernisierungs- und Vergleichsmietenerhöhungen einzuschränken und den Kündigungsschutz zu verbessern. Zusätzlich werden kollektive Mieterrechte, wie eine Gruppenklage-Möglichkeit, eingefordert und zum Beispiel die Umlagemöglichkeit der Grundsteuer als Betriebskostenposition abgelehnt.  

Siebenkotten: „Gut, dass sich Bündnis 90/Die Grünen für ein besseres Mietrecht stark machen. Die parlamentarische Auseinandersetzung und Diskussion dieses Antrags wird alle im Bundestag vertretenen Parteien zwingen, eindeutig Farbe zu bekennen: Setzen sie sich im Wahljahr 2017 für ein soziales und gerechteres Mietrecht ein oder nicht?“

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