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SPD legt Positionspapier zur Mietrechts- und Wohnungspolitik vor

Mieterbund: CDU/CSU muss jetzt Blockadehaltung aufgeben und Farbe bekennen

„Wir begrüßen das SPD-Positionspapier zur Mietrechts- und Wohnungspolitik, in dem die bisher nicht umgesetzten Vereinbarungen des Koalitionsvertrages, die Vorschläge des Bundesjustizministers für eine zweite Mietrechtstranche und Vorschläge des Deutschen Mieterbundes zur Reform der Mietpreisbremsen-Regelung zusammengefasst werden“, kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das sechsseitige Papier der SPD-Bundestagsfraktion, das auf der heute beginnenden Klausurtagung der Partei beschlossen werden soll. „Jetzt muss der Koalitionspartner CDU/CSU Farbe bekennen. Die Union muss erklären, warum sie die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag nicht einhalten will, die zweite Stufe der Mietrechtsänderungen seit April dieses Jahres blockiert und nicht konstruktiv an der Nachbesserung des im vergangenen Jahr beschlossenen Gesetzes zur Mietpreisbremse mitarbeitet.  

Die wichtigsten Punkte im Positionspapier der SPD-Bundestagsfraktion sind:

Mietpreisbremse:
Die Wirksamkeit der Mietpreisbremse soll verbessert werden. Vermieter sollen beim Abschluss eines Mietvertrages verpflichtet werden, die Vormiete offenzulegen. Bei einem Verstoß gegen die Mietpreisbremsen-Regelung sollen Mieter Rückzahlungsansprüche wegen überhöhter Miete ab Vertragsschluss erhalten.
Siebenkotten: „Das sind auch Forderungen des Deutschen Mieterbundes. Unsere Praxiserfahrungen zeigen, die Mietpreisbremse funktioniert nicht richtig. Mieter können ohne entsprechende Informationen des Vermieters nicht beurteilen, ob die Mietpreisbremsen-Grenze bei der Vergleichsmiete plus 10 Prozent liegt oder einer der vielen Ausnahmetatbestände, wie ‚höhere Vormiete‘, greift. Vermieter können heute ohne Angst vor negativen Konsequenzen eine überhöhte Miete fordern. Die zu Unrecht erhaltene Miete müssen sie erst nach dem Zeitpunkt einer erfolgreichen Mieterrüge reduzieren. Die CDU/CSU-Fraktion lehnt Korrekturen ohne nähere Begründung ab.“      

Wirtschaftsstrafgesetz:
Die geltenden Vorschriften zur Mietpreisüberhöhung (Mietwucher) sollen so nachgebessert werden, dass sie in der Praxis wieder Bedeutung erlangen. Überall da, wo Wohnungsmangellagen bestehen, sollen Mieten, die mehr als 20 Prozent über der Vergleichsmiete liegen, als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können.
Siebenkotten: „Das fordert der Deutsche Mieterbund schon lange. Auch der Bundesrat hat in den letzten Jahren vergeblich mehrere Vorstöße zur Reform des Paragrafen 5 Wirtschaftsstrafgesetz gemacht.“  

Mieterhöhung nach Modernisierung:
Statt 11 Prozent der Modernisierungskosten sollen künftig nur noch 8 Prozent der Kosten auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden dürfen. Daneben soll es eine Obergrenze für Modernisierungsmieterhöhungen geben: Innerhalb von 8 Jahren darf danach die Miete höchstens um 3 Euro pro Quadratmeter steigen. Modernisierungsmaßnahmen müssen wirtschaftlich vernünftig sein und Mieter sollen einer Modernisierung widersprechen können, wenn die künftige Miete inklusive Heizkosten mehr als 40 Prozent des Nettohaushaltseinkommens ausmachen würde.
Siebenkotten: „Das sind vernünftige Vorschläge. Ein entsprechender ‚Referentenentwurf‘ des Bundesjustizministeriums existiert schon seit April dieses Jahres. Bundeskanzleramt und CDU/CSU-Fraktion blockieren bis heute diesen Entwurf und verhindern, dass das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet werden kann. Dabei hatten SPD und Union schon im Koalitionsvertrag vereinbart, Modernisierungsmieterhöhungen einzuschränken.“  

Mietspiegel / Vergleichsmiete:
Die ortsübliche Vergleichsmiete, die bisher auf Vertragsabschlüssen und Mieterhöhungen der letzten 4 Jahre basiert, soll künftig auf Daten aus Vertragsabschlüssen und Mieterhöhungen der letzten 8 Jahre beruhen. Außerdem soll die Bedeutung des qualifizierten Mietspiegels gestärkt werden.
Siebenkotten: „Das sind die richtigen Ansätze, die zumindest teilweise schon im Koalitionsvertrag angesprochen wurden und in dem ‚Referentenentwurf‘ des Bundesjustizministeriums von April dieses Jahres enthalten sind. Aber auch hier kommen wir nicht weiter, die Unionsparteien verweigern sich der Reform.“  

Kappungsgrenze:
In bestehenden Mietverhältnissen darf die Miete immer nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete angehoben werden. Daneben gibt es aber eine zweite von Vermietern einzuhaltende Grenze. Innerhalb von 3 Jahren darf die Miete höchstens um 20 bzw. 15 Prozent steigen. Die  SPD will den Zeitpunkt von 3 auf 4 Jahre verlängern.
Siebenkotten: „Ein sinnvoller Vorschlag, mit dem Mietsteigerungen in laufenden Mietverhältnisses abgeschwächt werden können.“  

Wohnfläche:
Nur die tatsächliche Wohnfläche soll für die Berechnung der Miete, der Betriebskosten oder einer Mieterhöhung zugrunde gelegt werden dürfen, nicht die möglicherweise falschen Wohnflächenangaben im Mietvertrag.
Siebenkotten: „Eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Auch dieser Vorschlag war schon im Koalitionsvertrag vereinbart und ist im ‚Referentenentwurf‘ des Bundesjustizministeriums enthalten. Die Realisierung scheitert bisher am Koalitionspartner.  

Kündigung wegen Zahlungsverzugs:
Mieter, die eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs erhalten haben, sollen „sich retten können“, wenn sie ihre Mietschulden bis zum letzten Cent ausgleichen. Bisher gilt das nur bei einer fristlosen Kündigung des Vermieters, es soll aber künftig auch bei einer ordentlichen Kündigung mit Kündigungsfrist gelten.
Siebenkotten: „Richtig. Auch das ist eine Forderung des Deutschen Mieterbundes, auch dieser Vorschlag steht im ‚Referentenentwurf‘ des Bundesjustizministeriums und kann nicht realisiert werden, weil die Union nicht mitwirkt.“  

Mietverhältnisse mit sozialen Trägern:
Mieten soziale Träger, wie Wohnfahrtsverbände oder Kirchen, Wohnungen an, um sie zu sozialen, karitativen oder gemeinnützigen Zwecken weiterzuvermieten, sind das rechtlich gesehen Gewerbemietverträge. Hier soll künftig auch das soziale Wohnraummietrecht mit Kündigungsschutz und Mieterhöhungsvorschriften gelten.
Siebenkotten: „Richtig und überfällig.“  

Mit ihren wohnungspolitischen Vorschlägen will die SPD den Wohnungsneubau, vor allem den Bau bezahlbarer Wohnungen ankurbeln und sicherstellen. Zum Beispiel:

  • Die Bundesmittel für soziale Wohnraumförderung sollen von den Ländern zweckgerichtet verwendet werden müssen. Der Verteilerschlüssel auf die Länder muss überprüft werden. Über eine Grundgesetzänderung soll die (Mit-)Verantwortung des Bundes für den Wohnungsbau verankert werden.
  • Öffentliche Grundstücke des Bundes sollen künftig nicht mehr im Höchstpreisverfahren verkauft werden dürfen. Die Kommunen sollen ein Erstzugriffsrecht zum Verkehrswert erhalten, damit bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden kann.

Siebenkotten: „Auch das sind letztlich Vorschläge des Deutschen Mieterbundes. Der Bund stellt ab 2017 den Bundesländern 1,5 Milliarden Euro für die soziale Wohnraumförderung zur Verfügung. Die Länder müssen diese Mittel zweckgerichtet für den Bau von Sozialmietwohnungen verwenden. Soweit die Länder dies nicht garantieren oder nicht bereit sind, eigene Finanzmittel zur Verfügung zu stellen, muss die Zuweisung der Bundesmittel überprüft werden.“

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