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Schutz für Gewerbemieter in der Corona-Krise beschlossen

Mieterbund fordert konsequente Umsetzung

„Wir freuen uns sehr, dass die Bundesregierung und die Landesregierungen unserer Forderung nach einer Anpassung der Gewerbemieten nachgekommen sind“, kommentiert der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, den Beschluss der Bundeskanzlerin gemeinsam mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder vom 13. Dezember.

In dem Beschluss heißt es wörtlich: „Für Gewerbemiet- und Pachtverhältnisse, die von staatlichen Covid-19 Maßnahmen betroffen sind, wird gesetzlich vermutet, dass erhebliche (Nutzungs-)Beschränkungen in Folge der Covid-19 Pandemie eine schwerwiegende Veränderung der Geschäftsgrundlage darstellen können. Damit werden Verhandlungen zwischen Gewerbemietern bzw. Pächtern und Eigentümern vereinfacht“.

Staatlich angeordnete Schließungen von Geschäften können damit regelmäßig als „Störung der Geschäftsgrundlage“ (§ 313 BGB) gelten und zu einer Anpassung des Miet- oder Pachtvertrages führen. „Der aktuelle Beschluss ist gut und ein längst überfälliger erster Schritt. Jetzt muss er sowohl von den Vermietern als auch im Streitfall von den Gerichten berücksichtigt werden. Der Beschluss muss verbindlich sein und mindestens für die Dauer von sechs Monaten gelten. Gewerbemieter brauchen Sicherheit. Ihre Miete muss auf ein für beide Seiten vertretbares Maß reduziert werden, wenn die Mieter wegen Ladenschließungen keine Einnahmen mehr haben“, fordert Siebenkotten.

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