Zurück

Schärfere Mietpreisbremse ab April 2020

Einführung einer neuen Wohnungsgemeinnützigkeit dringend erforderlich

Die Verlängerung und Verschärfung der Mietpreisbremse hat heute den Bundesrat durchlaufen. Die Neuregelungen treten zum 1. April 2020 in Kraft. Für den Mieter bedeutet dies, dass er zukünftig zu viel gezahlte Miete bereits ab Beginn des Mietverhältnisses von seinem Vermieter zurückfordern darf und nicht - wie bislang - erst ab dem Moment der Rüge. Das erweiterte Rückforderungsrecht des Mieters gilt jedoch nur für die Mietverhältnisse, die nach April begründet werden. Für alle anderen Mietverhältnisse bleibt es dabei, dass der Mieter das Geld erst ab dem Moment erstattet bekommt, in dem er die Zuvielzahlung bei seinem Vermieter gerügt hat. Zudem wird die Mietpreisbremse um fünf Jahre bis 2025 verlängert.

„Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Allerdings reichen diese Nachbesserungen bei Weitem nicht aus. Die Mietpreisbremse muss bundesweit gelten, Ausnahmen, wie die Berufung auf eine höhere Vormiete, gehören abgeschafft und Vermieter, die sich nicht an das Gesetz halten, müssen sanktioniert werden“, so der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten.

Für eine bessere Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum ist neben mietrechtlichen Regelungen, wie einer scharfen und bußgeldbewehrten Mietpreisbremse und einer wirksamen Begrenzung der Mieterhöhungsmöglichkeiten, auch die Einführung einer neuen Wohnungsgemeinnützigkeit dringend erforderlich.

Für kommunale und kirchliche Wohnungsunternehmen, Genossenschaften oder Stiftungen müssen unternehmensbezogene Förderinstrumente entwickelt werden, damit dauerhafte Anreize zum Erhalt preiswerter Wohnungsbestände mit unbefristeten Mietpreis- und Belegungsbindungen entstehen.

„Daher begrüßen wir den Entwurf eines Gesetzes zur neuen Wohngemeinnützigkeit (Neues Wohngemeinnützigkeitsgesetz – NwohnGG) der Fraktion Bündnis90/Die Grünen“, so Siebenkotten, „ein zügiges Vorankommen bei der Wiedereinführung des Gemeinnützigkeitssektors ist dringend geboten und entspricht einer langjährigen Forderung des Deutschen Mieterbundes.“

Zurück