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Neuer Betriebskostenspiegel für Bayern 2017

1,95 Euro pro Quadratmeter und Monat im Durchschnitt

Mieter zahlen in Bayern im Durchschnitt 1,95 Euro pro Quadratmeter und Monat für Betriebskosten, also 21 Cent weniger als im Bundesdurchschnitt. 
Rechnet man alle denkbaren Betriebskostenarten mit den jeweiligen Einzelbeträgen zusammen, kann die so genannte zweite Miete hier bis zu 2,51 Euro pro Quadratmeter und Monat betragen. Das sind die Ergebnisse aus dem aktuellen Betriebskostenspiegel, den der DMB Bayern jetzt auf Grundlage der Abrechnungsdaten des Jahres 2017 vorlegt. Für eine 80 Quadratmeter große Wohnung müssten beim Anfallen aller Betriebskostenarten 2.409,60 Euro für
das Abrechnungsjahr 2017 allein an Betriebskosten aufgebracht werden.

Der Betriebskostenspiegel wurde vom Deutschen Mieterbund in Berlin jetzt auf Grundlage der Abrechnungsdaten des Jahres 2017 erstellt, wobei allein in Bayern die Abrechnungen von insgesamt mehr als 785.000 Quadratmetern Wohnraum zu Grunde lagen.

Zum Vergleich: Im Jahr 2014 ergaben die Durchschnittswerte aller denkbaren Betriebskosten 2,16 Euro pro Quadratmeter und Monat, im Jahr 2015 betrugen die Betriebskosten 2,10 Euro pro Quadratmeter und Monat und im Jahr 2016 betrugen die Betriebskosten 2,10 Euro pro Quadratmeter und Monat. Damit ist die durchschnittliche Betriebskostenbelastung für Bayerns Mieter 2017 im Vergleich zu den Vorjahren insgesamt weiter leicht gesunken.

Heizung und Warmwasser

Die Kosten für Heizung und Warmwasser sind im Abrechnungsjahr 2017, im Vergleich zum Abrechnungszeitraum 2016 wieder gesunken und liegen in Bayern im Durchschnitt bei 0,96 Euro/qm/Monat.
Die von uns ausgewerteten Daten weisen eine Bandbreite von 0,49 bis 1,52 Euro/qm/Monat auf.
Für eine 80 Quadratmeter große Wohnung ergeben sich somit durchschnittliche Heiz- und Warmwasserkosten in Höhe von 921,60 Euro im Jahr.

Letztlich entfallen rund 50 Prozent der tatsächlich gezahlten Betriebskosten auf Heizung und Warmwasser.

Die Beratungen wegen Betriebskosten sind der häufigste Beratungsgrund. Und: jede zweite bis dritte Betriebskostenabrechnung ist fehlerhaft. 
„Daher können wir den Mietern nur empfehlen, die Abrechnungen trotz leicht sinkender Nebenkosten von den Fachleuten in den Mietervereinen prüfen zu lassen“, sagt Monika SchmidBalzert, Geschäftsführerin des DMB Landesverbands Bayern.
Eine gegebenenfalls unberechtigte Forderung bleibt eine unberechtigte Forderung, auch wenn sie im Vergleich zum Vorjahr niedriger ist“.

 

 

 

 

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