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Neue Bundesregierung muss jetzt Vollgas geben

Mieterbund fordert, Gesetzespaket zur Wohnraumoffensive schnellstmöglich auf den Weg bringen

„Die neue Bundesregierung muss jetzt auf dem Gebiet der Wohnungs- und Mietenpolitik Vollgas geben. Das Gesetzespaket zur Wohnraumoffensive mit den Schwerpunkten Neubau von 1,5 Millionen Wohnungen und verschiedenen Mietrechtsverbesserungen ist schnellstmöglich auf den Weg zu bringen“, forderte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, nachdem die Bundesregierung heute ernannt und vereidigt wurde. „In Deutschland fehlen 1 Million Wohnungen und die Mieten, insbesondere in den Städten, sind für viele Menschen kaum noch bezahlbar. Die neue Bundesregierung muss die Wohnungs- und Mietenpolitik deshalb als zentrale Herausforderung und eine der wichtigsten sozialen Fragen in dieser Legislaturperiode begreifen. Sie muss in einem ersten Schritt die im Koalitionsvertrag ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen umsetzen.“  

Wohnungsbau

Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ist als Ziel ausgegeben, in dieser Legislaturperiode 1,5 Millionen Wohnungen neu bauen zu wollen und den Bestand an bezahlbaren Wohnungen zu sichern. Der soziale Wohnungsbau soll mindestens auf heutigem Niveau und langfristig verstetigt werden. Die Mitverantwortung des Bundes soll, soweit erforderlich, mit Hilfe einer Grundgesetzänderung auch über das Jahr 2019 hinaus sichergestellt werden.  

Siebenkotten: „Hier hat die Bundesregierung unserer volle Unterstützung. Die Ziele stimmen, jetzt geht es darum, Maßnahmen zur Umsetzung zu ergreifen und die Realisierung der Zielvorgaben nicht auf die lange Bank zu schieben. Dabei muss klar sein, dass steuerliche Anreize für den frei finanzierten Wohnungsneubau nur dann zu mehr bezahlbaren Wohnungen führen, wenn Mietobergrenzen für die steuerlich geförderten Wohnungen festgelegt werden. Um den Bestand an bezahlbaren Sozialwohnungen sicherzustellen und langsam wieder aufzubauen, muss der Bund wie in den Jahren 2017 und 2018 auch danach mindestens 1,5 Milliarden Euro jährlich für die soziale Wohnraumförderung zur Verfügung stellen. Gleichzeitig sind Festlegungen zur Zweckbindung und zur Mitfinanzierung auch der Länder notwendig.“  

Eine Schlüsselrolle bei der Erreichung der Neubauziele kommt der Bauland- und Bodenpolitik zu. Der Deutsche Mieterbund begrüßt die im Koalitionsvertrag vereinbarte Einsetzung eine Enquete-Kommission für eine „nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“. Wichtig sei, so DMB-Direktor Lukas Siebenkotten, dass die Kommission noch vor der Sommerpause ihre Arbeit aufnehme, um bis zur Mitte der Legislaturperiode Ergebnisse zu liefern, die dann auch noch umgesetzt werden könnten. „Nicht nachvollziehbar ist es aber, wenn einerseits eine Kommission für Fragen der Bodenpolitik eingesetzt wird und von Verbesserungen im Bauplanungsrecht die Rede ist, gleichzeitig im Koalitionsvertrag aber Verschärfungen der Eingriffsmöglichkeiten der Kommunen in Eigentumsrechte durch die Bundespolitik ausgeschlossen werden. Damit wird der Enquete-Kommission vorgegriffen bzw. werden mögliche Lösungsansätze schon im Keim erstickt.“  

Mietrecht

Laut Koalitionsvertrag sollen Mieterhöhungen nach Modernisierungen begrenzt werden. Künftig sollen nur noch 8 Prozent der Modernisierungskosten - statt bisher 11 Prozent - auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden dürfen. Außerdem soll die Miete nach einer Modernisierung höchstens um 3 Euro pro Quadratmeter innerhalb von 6 Jahren steigen dürfen. Für kleinere Modernisierungsmaßnahmen bis zu 10.000 Euro soll es optional ein vereinfachtes Mieterhöhungsverfahren geben, bei dem pauschal 30 Prozent der Modernisierungskosten als Instandhaltungsanteil abgezogen werden.  

Siebenkotten: „Das ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Aber die Absenkung auf 8 Prozent bei der Modernisierungsumlage ist unzureichend und die Kappungsgrenze von 3 Euro pro Quadratmeter ist viel zu hoch. Das muss im anstehenden Gesetzgebungsverfahren nachgebessert werden. Wichtig ist, dass das Mietrecht in diesem Punkt endlich geändert wird. Vereinbart war die Reduzierung der Modernisierungsmieterhöhung schon im letzten Koalitionsvertrag. Ein Entwurf des Justizministeriums aus dem Jahr 2016 scheiterte an der Union.“  

Die Mietpreisbremse soll bis Ende 2018 auf Geeignetheit und Wirksamkeit überprüft werden. Eine neue gesetzliche Auskunftspflicht des Vermieters bezüglich der Vormiete soll mehr Transparenz schaffen.  

Siebenkotten: „Das ist nur eine ‚halbherzige‘ Schärfung der Mietpreisbremse. Notwendig sind daneben Sanktionen für Vermieter, die sich nicht an das Gesetz halten, und die Beseitigung weiterer Ausnahmetatbestände. Entsprechende Nachbesserungen müssen kurzfristig angepackt  werden. Wenn Ende 2018 die Wirksamkeit der Mietpreisbremse erst einmal überprüft werden soll, bleibt für eine nachhaltige und dauerhafte Reform der Mietpreisbremse nur wenig Zeit.“

Hinsichtlich der ortsüblichen Vergleichsmiete sieht der Koalitionsvertrag gesetzliche Mindestanforderungen und eine Verlängerung des Bindungszeitraums (Geltungszeitraums) von 2 auf 3 Jahre für qualifizierte Mietspiegel vor sowie die stärkere Verbreitung einfacher Mietspiegel.  

Siebenkotten: „Diese Vorhaben führen zu keiner Dämpfung der Mietpreisanstiege. Tatsächlich gibt es im Koalitionsvertrag keine Ansätze, wie der immer stärkere Anstieg der Mieten in bestehenden Mietverhältnissen abgeschwächt oder gar gestoppt werden kann. Notwendig wäre eine Absenkung der bisherigen Kappungsgrenzen und eine Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Diese Verlängerung soll laut Koalitionsvertrag jetzt geprüft werden. Die Aussage gab es aber schon im Koalitionsvertrag 2013. Passiert ist nichts.“

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