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Modernisierungsmieterhöhungen werden stärker begrenzt, als ursprünglich geplant

Mieterbund begrüßt Nachbesserungen

Das Mietrechtsanpassungsgesetz wird nachgebessert. Auf Initiative der SPD haben sich die Koalitionsparteien im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages darauf verständigt, Mieterhöhungen nach Modernisierungen stärker zu begrenzen, als ursprünglich geplant. 
„Wir begrüßen die vereinbarten Nachbesserungen. Wichtig ist, dass die Absenkung der Modernisierungsumlage von 11 auf 8 Prozent künftig bundesweit gelten wird und nicht nur in einzelnen Städten, die von den Bundesländern festgelegt werden“, erklärte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten. „Positiv ist auch, dass die geplante Kappungsgrenze von 3 Euro pro Quadratmeter noch einmal abgesenkt wird. Für Wohnungen, in denen die Miete unter 7 Euro pro Quadratmeter liegt, wird die Kappungsgrenze auf 2 Euro pro Quadratmeter festgeschrieben. Hier darf dann die Miete aufgrund einer Modernisierung innerhalb von 6 Jahren lediglich um 2 Euro pro Quadratmeter steigen.“

Das Mietrechtsanpassungsgesetz will Mieterhöhungen nach Modernisierungen begrenzen und die Regelungen zur Mietpreisbremse nachschärfen. Nach der ersten Lesung im Bundestag und einer Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss haben die Koalitionsparteien jetzt noch letzte Korrekturen vereinbart. 
„Die mit dem Mietrechtsanpassungsgesetz geplanten Neuregelungen zur Mietpreisbremse bringen kaum erkennbare Verbesserungen für Mieter mit sich“, sagte Siebenkotten.

Die Mietpreisbremse bestimmt, dass bei der Wiedervermietung einer Wohnung die Miete höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Zahlreiche Ausnahmen, zum Beispiel die so genannte Vormiete, machen die Anwendung des Gesetzes fast unmöglich. Jetzt soll der Vermieter beim Abschluss des Mietvertrages angeben und offenlegen, ob er sich auf eine Ausnahme beruft oder nicht. Legt er den vermeintlichen Ausnahmetatbestand nicht offen, bleibt es bei der Regelung, er kann höchstens die ortsübliche Vergleichsmiete plus 10 Prozent fordern. 
Siebenkotten: „Das wäre eine Verbesserung. Der jetzt im Rechtsausschuss gefundene Kompromiss zwischen CDU/CSU und SPD sieht aber vor, dass der Vermieter sich auch noch zwei Jahre nach Abschluss des Mietvertrages auf einen Ausnahmetatbestand berufen kann. Das heißt im Klartext, bei der Mietpreisbremse ändert sich im Ergebnis so gut wie nichts.“

Der Deutsche Mieterbund hatte im Rechtsausschuss gefordert: 

  • Absenkung der Modernisierungsumlage bundesweit von 11 auf 4 Prozent und eine Kappungsgrenze von 1,50 Euro pro Quadratmeter. 
  • Bundesweite, zeitlich unbefristete Geltung der Mietpreisbremse ohne Ausnahmen und mit Sanktionen für Vermieter, die sich nicht an das Gesetz halten.

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