Mietrechtliche und wohnungspolitische Themen im Bundesrat
Mieterbund fordert Nachbesserungen beim
- Mietrechtspassungsgesetz sowie dem
- Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus und
- Zustimmung zur Grundgesetzänderung für den sozialen Wohnungsbau.
Der Bundesrat berät am 14. Dezember das Ende November vom Bundestag beschlossene Mietrechtsanpassungsgesetz. Mit diesem Gesetz soll die Mietpreisbremse nachgeschärft und Mieterhöhungsspielräume nach Modernisierungen reduziert werden.
Lukas Siebenkotten, Bundesdirektor Deutscher Mieterbund (DMB): „Bei den Regelungen zur Mietpreisbremse ist für den Gesetzgeber noch viel Luft nach oben. Vor allem müsste die Mietpreisbremse entfristet werden, das heißt, die Mieterschutzregelung darf nicht automatisch 2020 auslaufen. Außerdem sollte die Mietpreisbremse bundesweit gelten und Ausnahmen sind zu streichen.“
Mit der Sonder-AfA im Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus sollen Anreize für den Wohnungsneubau im bezahlbaren Mietsegment gesetzt werden. Neben der regulären 2-prozentigen Abschreibung soll es eine auf 4 Jahre befristete Sonderabschreibung von jährlich 5 Prozent geben, so dass ein Investor in den ersten 4 Jahren 28 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten absetzen kann.
Lukas Siebenkotten: „Gut gemeint, aber schlecht gemacht. Dem Gesetz fehlt eine Regelung, die eine Mietobergrenze für den steuerlich geförderten Wohnungsneubau festlegt. Ohne Obergrenze nimmt der Investor die steuerliche Förderung zwar dankend mit, denkt aber gar nicht daran, die Wohnung unterhalb des erzielbaren Marktpreises zu verkaufen oder zu vermieten. Hier muss der Bundesrat nachjustieren und bei seiner ursprünglichen Auffassung bleiben: Das Gesetz braucht eine Mietobergrenze.“
Nachdem der Bundestrag Ende November mit der notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit eine Grundgesetzänderung beschlossen hat, wonach sich der Bund auch nach 2019 an der Förderung des sozialen Wohnungsbau beteiligen kann, ist jetzt der Bundesrat am Zug. Er muss mit Zwei-Drittel-Mehrheit zustimmen, dass der Bund künftig den Ländern Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden im Bereich des sozialen Wohnungsbaus gewähren kann. Die Länder fürchten allerdings einen wachsenden Einfluss des Bundes auf den ihnen mit der Föderalismusreform übertragenen Wohnungsbereich und kritisieren, dass sie eventuelle Finanzmittel des Bundes in gleicher Höhe durch Landesmittel ergänzen müssen.
Lukas Siebenkotten: „Wir appellieren an die Länder, der Grundgesetzänderung zuzustimmen. Der soziale Wohnungsbau ist Ländersache, aber auch bisher schon im hohen Maße abhängig von so genannten Kompensationszahlungen des Bundes. Ohne Grundgesetzänderung kann es diese Zahlungen nach 2019 nicht mehr geben. Angesichts hunderttausender fehlender bezahlbarer Wohnungen brauchen wir mehr Sozialwohnungen und damit Finanzhilfen des Bundes, auch nach 2019.“