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Mietpreisbremse verlängert und nachgeschärft

Deutscher Mieterbund begrüßt Beschlüsse des Deutschen Bundestages

„Wir begrüßen die heutige Entscheidung des Deutschen Bundestages, die Mietpreisbremse um 5 Jahre bis 2025 zu verlängern. Richtig ist auch, dass der Gesetzgeber jetzt endlich klarstellt, dass Mieter zu Unrecht gezahlte und überhöhte Miete zurückfordern können, und zwar von Beginn des Mietverhältnisses an“, kommentierte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die heutigen Beschlüsse des Deutschen Bundestages. „Diese Nachbesserungen reichen aber noch nicht aus. Die Mietpreisbremse muss bundesweit gelten und Ausnahmen, wie die Vormiete, wonach der Vermieter bei einer Wiedervermietung der Wohnung die Miete aus dem früheren Mietverhältnis fordern darf, egal, wie hoch sie ist, müssen gestrichen werden.“

Siebenkotten forderte daneben die Bundesregierung auf, auch wirksame Maßnahmen gegen Mietsteigerungen in bestehenden Mietverhältnissen zu treffen. Der Präsident des Deutschen Mieterbundes schlug vor, Mieterhöhungsmöglichkeiten innerhalb von 3 Jahren auf 6 Prozent bzw. auf die Inflationsrate abzusenken und die Wuchervorschrift des Paragrafen 5 Wirtschaftsstrafgesetz so zu reformieren, dass sie wieder anwendbar ist.

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