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Mietpreisbremse nur für Bayern gekippt

Schlappe für bayerische Landesregierung

„Nicht die bundesgesetzlichen Regelungen zur Mietpreisbremse sind unwirksam, sondern nur die bayerische Ausführungsverordnung. Die Entscheidung des Landgerichts München I (14 S 10068/17) ist eine schwere Schlappe für die bayerische Landesregierung“, kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das Münchener Urteil.

Die Mietpreisbremse basiert auf einem Bundesgesetz, dessen Rechtmäßigkeit das Landgericht München nicht in Zweifel zieht. Allerdings muss das Bundesgesetz von den Ländern umgesetzt werden. Sie müssen per Verordnung regeln, in welchen Kommunen die Mietpreisbremse gelten soll, wo und warum es angespannte Wohnungsmärkte gibt, so dass hier die Mietpreisbremse letztlich gelten soll. Die entsprechende Verordnung der bayerischen Landesregierung vom 14.7.2015 hat das Landgericht München jetzt für unwirksam erklärt. Die Begründung zu dieser bayerischen Rechtsverordnung lasse nicht erkennen, warum einzelne Gemeinden in die Verordnung aufgenommen worden seien.

Die Rechtsfolgen dieses formalen Fehlers des bayerischen Verordnungsgebers sind für die betroffenen Mieter fatal. Sie verlieren die rechtliche Auseinandersetzung um die Mietpreisbremse, nur weil die bayerische Landesverordnung formal unwirksam ist. Denn dass es in München eine Mietpreisbremse geben muss, dass dort die Wohnungsmärkte angespannt sind, daran hat auch das Landgericht München keinen Zweifel. Aber mangels ausreichender Begründung ist die Verordnung unwirksam.

Siebenkotten: „Die bayerische Verordnung war offensichtlich ein Schnellschuss, gut gemeint, aber schlecht gemacht.
Am 24.7.2017 hat die bayerische Landesregierung nachgebessert und eine Begründung für die Verordnung geliefert. Ob diese ausreicht, ob die Verordnung jetzt wirksam ist, hat das Landgericht München nicht entschieden, hat das Gericht nicht entscheiden müssen. Für Mieterinnen und Mieter in Bayern und in München besteht jetzt eine große Rechtsunsicherheit. Bis erneut von einem Gericht über die Mietpreisbremse in Bayern und in München entschieden wird, können Mieter nur hoffen, dass die bayerische Landesregierung dieses Mal keine Fehler gemacht und sorgfältiger gearbeitet hat, so dass die Verordnung auch formal korrekt ist.“

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