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Mietpreisbremse muss nachjustiert werden

Mieterbund begrüßt Bundesratsinitiative von Berlin, Hamburg und Nordrhein-Westfalen

„Die seit einem Jahr geltenden Mietpreisbremsen-Regelungen müssen nachjustiert werden. Nach unseren Beobachtungen halten sich viele Vermieter nicht an die gesetzlichen Vorgaben. Mieter machen nicht zuletzt wegen der unklaren Rechtslage zu selten Gebrauch von ihren Möglichkeiten, gegen überhöhte Mietforderungen vorzugehen. Wir begrüßen deshalb die geplante Bundesratsinitiative von Berlin, Hamburg und Nordrhein-Westfalen, die Bestimmungen zur Mietpreisbremse zu verbessern“, kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, heute entsprechende Ankündigungen des Berliner Stadtentwicklungssenators Andreas Geisel.  

Die geplante Bundesratsinitiative von Berlin, Hamburg und Nordrhein-Westfalen will unter anderem erreichen, dass Vermieter künftig bekannt geben müssen, welche Miete der frühere Mieter, also der Vormieter, gezahlt hat.
Nach geltendem Recht darf der Vermieter beim Neuabschluss eines Mietvertrages eine Miete fordern, die höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, es sei denn, die Vormiete hat diese Grenze schon überschritten. Dann darf der Vermieter weiterhin die Miete fordern, die schon der frühere Mieter gezahlt hat.  

Siebenkotten: „Die Bekanntgabe der Vormiete ist wichtig, sie schafft Transparenz. Nur so kann der Mieter zum Beispiel abschätzen, ob er erfolgversprechend gegen die möglicherweise überhöhte Mietpreisforderung des Vermieters vorgehen kann. Genauso wichtig es aber, Sanktionen für Vermieter in das Gesetz aufzunehmen, die sich nicht an die Mietpreisbremsenregelungen halten. Zumindest muss klargestellt werden, dass Vermieter überhöhte Mietzahlungen vom ersten Tag an erstatten müssen und nicht erst ab einem Zeitpunkt, nachdem der Mieter die überhöhten Mieten gerügt hat.“

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