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Mieterstrom: Sachverständigenanhörung im Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie

Mieterbund: Gesetzentwurf weist in die richtige Richtung, Nachbesserungen dringend erforderlich

„Wir begrüßen den vorliegenden Gesetzentwurf als ersten wichtigen Schritt, die Energiewende und damit den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien in die Städte zu tragen. Funktionierende Mieterstrom-Modelle bieten Mietern erstmals die Chance, über attraktive Strompreise von der Energiewende zu profitieren“, erklärte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, heute im Rahmen einer öffentlichen Sachverständigenanhörung im Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie. „Damit die mit dem Gesetzentwurf verfolgten Ziele aber auch tatsächlich erreicht werden, sind dringend Nachbesserungen erforderlich.“

Die Kritikpunkte des Deutschen Mieterbundes sind:

  • Es gibt keine vollständige Gleichstellung von Eigenstrom und Mieterstrom, Eigenstrom wird auch künftig besser gefördert als Mieterstrom. Obwohl in beiden Fällen der auf dem Dach erzeugte Strom direkt von den Bewohnern – seien es Eigentümer oder Mieter – verbraucht wird und nicht ins allgemeine Stromnetz gelangt, soll es unterschiedliche Vergütungssysteme geben. Hierbei wird Mieterstrom deutlich schlechter gestellt als Eigenstrom.
  • Die Chancen auf eine Quartierslösung werden nicht genutzt. Mieterstrom-Modelle werden auf „Wohngebäude“ begrenzt. Damit können Quartierskonzepte nicht umgesetzt werden, einheitliche Lösungen eines Wohnungsunternehmens für Wohnblöcke, benachbarte Häuser oder die Einbeziehung von Häusern, auf deren Dächern aus technischen Gründen keine Solaranlage installiert werden kann, sind nicht möglich.
  • Steuerrechtliche Hemmnisse wurden bisher nicht beseitigt. Für die Wohnungswirtschaft ist es ein gravierendes Hemmnis für die Einführung von Mieterstrom-Modellen, dass nicht nur die Stromlieferung, sondern auch die bisher gewerbesteuerbefreite Vermietungstätigkeit steuerpflichtig werden soll.
  • Kleinvermieter scheitern an einer Umsetzung von Mieterstrom-Projekten schon wegen des hohen bürokratischen bzw. Verwaltungsaufwandes. Deshalb sollte für Anlagen bis 10 kW eine Bagatellgrenze gelten. Hierfür muss die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz abgeschafft werden.

Siebenkotten: „Sicherzustellen ist auch, dass der Mieter immer in seiner Entscheidung frei sein muss, ob er Mieterstrom beziehen will oder nicht. Es darf weder eine Abnahmeverpflichtung für Mieter geben, noch ein Koppelgeschäft zwischen Mietvertrag und Stromlieferungsvertrag. Verstöße gegen diese Vorgaben müssen sanktioniert werden. Ausnahmen, wie zum Beispiel für Studentenwohnheime, sind stark einzuschränken. Außerdem muss sichergestellt sein, dass die Vorteile eines Mieterstrom-Modells für die betroffenen Mieter nicht durch hohe Kosten eines neuen und zusätzlichen Messsystems unterlaufen werden.

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