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Mieterbund und Paritätischer fordern Justizminister zur Umsetzung von dringend gebotenen Mieterschutzregelungen auf

Der Deutsche Mieterbund hat gemeinsam mit dem Paritätischen Gesamtverband einen offenen Brief an Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann versendet. „Wir fordern den Bundesminister auf, die im Koalitionsvertrag vereinbarten Mieterschutzregelungen nicht weiter aufzuschieben, sondern endlich umzusetzen. In Anbetracht der hohen Wohnkostenbelastung von Mieterinnen und Mietern, gestiegenen Energiepreisen und der steigenden Mieten im Bestand sowie bei Wieder- und Neuvermietung ist ein wirksamer Mieterschutz dringend geboten“, fordert der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten.

Im Fokus der Forderungen stehen zum einen die im Koalitionsvertrag enthaltenen Maßnahmen zur Absenkung der Kappungsgrenzen für Mieterhöhungen in angespannten Wohnungsmärkten, die Verlängerung der Mietpreisbremse und des Betrachtungszeitraums bei der Erstellung von Mietspiegeln sowie die Verbesserung des Kündigungsschutzes bei Schonfristzahlungen. Des Weiteren fordern Mieterbund und Paritätischer mit Blick auf die zugespitzte Lage von Millionen Mietenden in Deutschland die folgenden weitergehenden Schutzmaßnahmen:

- Die Umsetzung eines zeitlich befristeten Mietenstopps, um Mieterhaushalte nicht noch weiter finanziell zu überfordern.

- Die Mietpreisbremse muss deutlich nachgeschärft werden und bundesweit gelten. Ihre Ausnahmen und Umgehungen, wie z. B. bei möbliertem Wohnraum oder Kurzeitvermietung, müssen begrenzt werden und die Mietpreisüberhöhung ist effektiver zu bekämpfen.

- Indexmietverträge müssen bei Neu- und Wiedervermietungen gesetzlich ausgeschlossen werden und für laufende Indexmietverträge ist eine Kappungsgrenze einzuziehen.

- Ein Kündigungsmoratorium, das sicherstellt, dass niemandem gekündigt werden darf, der wegen stark gestiegener Heiz- und Warmwasserkosten seine Betriebskostenabrechnung oder die hohen Preisanpassungen nicht fristgerecht bezahlen kann.

Die Forderung nach mehr bezahlbarem Wohnraum darf nicht gegen den Mieterschutz im Bestand ausgespielt werden, denn beides wird gebraucht. Neubauten und umfassend sanierte Gebäude unterliegen schon jetzt nicht den genannten Mietbeschränkungen. Die ohnehin schon zugespitzte Lage von Millionen Mieterinnen und Mietern erfordert eine dringende Stärkung des Mieterschutzes.

Den offenen Brief finden die hier.

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