Mieterbund kritisiert Milliarden-Geschenk an Bauherren
Bundestag berät steuerliche Förderung des Mietwohnungsneubaus
„Die geplanten Sonderabschreibungen für den Wohnungsbau sind ein Milliarden-Geschenk für Bauherren und Investoren. Das Ziel der Bundesregierung, den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen für den sozialen Wohnungsmarkt anzuregen, wird dagegen nicht erreicht werden“, kritisierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, anlässlich der Bundestagsberatungen des Gesetzentwurfs und des Berichts zum Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen. „Notwendig wären eindeutige Mietobergrenzen für diese steuerlich per Sonderabschreibung geförderten Wohnungen. Die aber fehlen im Gesetzentwurf völlig. Die Gleichung der Bundesregierung, niedrigere Baukosten führen automatisch zu niedrigeren Mieten, ist nicht mehr als ein frommer Wunsch. Bauherren und Investoren werden die Steuermilliarden dankend mitnehmen, sind aber zu keinerlei Gegenleistung verpflichtet, können weiterhin Neubaumieten in beliebiger Höhe verlangen.“
Grundsätzlich begrüßt der Deutsche Mieterbund die von der Bundesregierung angekündigte Wohnungsbau-Offensive. Nach Schätzung der Mieterorganisation fehlen in Deutschland aktuell 800.000 Wohnungen. Jedes Jahr müssen 400.000 Wohnungen neu gebaut werden, um dieses Defizit schrittweise abzubauen und der wachsenden Nachfrage nach Wohnungen, insbesondere in Großstädten, Ballungsgebieten und Universitätsstädten, gerecht zu werden.
„Uns fehlen vor allem bezahlbare Wohnungen. 80.000 bis 100.000 Sozialmietwohnungen müssen deshalb pro Jahr neu gebaut werden. Hierfür sind schätzungsweise 6 Milliarden Euro notwendig, die gemeinsam von Bund und Ländern bereitgestellt werden müssen“, forderte Lukas Siebenkotten. „Die Erhöhung der Bundesmittel im vorigen Jahr auf 1 Milliarde Euro war ein erstes Signal. Die Forderung der Bauministerin nach einer Erhöhung der Bundesmittel auf 2 Milliarden Euro jährlich muss jetzt endlich innerhalb der Bundesregierung durchgesetzt werden. Wichtig ist, dass die Länder die ihnen zugewiesenen Finanzmittel zweckgerichtet für Sozialmietwohnungen verwenden und eigene Fördermittel einsetzen.
Immer aber muss gelten: Wer öffentliche Fördermittel in Anspruch nimmt, muss als Gegenleistung Mietpreisbindungen akzeptieren. Bezahlbares Bauen führt nur dann zu bezahlbarem Wohnen, wenn der Gesetzgeber entsprechende Rahmenbedingungen, also Mietobergrenzen, setzt.“