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Mieterbund fordert „Opt-out“ für Mieter bei Kabelgebühren

Bundeskabinett berät über die Streichung des Nebenkostenprivilegs

„Der Gesetzgeber sollte mit der geplanten Wahlfreiheit des Mieters hinsichtlich der Versorgung mit Kabelfernsehen differenziert umgehen“, fordert der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten. „Sachdienlich wäre eine zeitlich limitierte Bindung für die Umlage der Kabelgebühren, nach deren Ablauf der Mieter frei entscheiden kann, ob er weiterhin den Kabelanschluss des Vermieters nutzen möchte oder nicht, weil er sich zum Beispiel einen anderen Anbieter suchen will.“

Weder die Beibehaltung der bisherigen Bindung des Mieters an die Kostenumlage noch eine vollständige Streichung der Umlagefähigkeit der Breitbandkosten aus dem Katalog der Betriebskosten sind aus Sicht des Deutschen Mieterbundes sachgerecht.

Der Deutsche Mieterbund befürwortet grundsätzlich mehr Wettbewerb und Wahlmöglichkeiten für Mieterinnen und Mieter. Allerdings bilden Mieterinnen und Mieter bei der TV- und Internetversorgung in Mehrfamilienhäusern keine homogene Gruppe. Viele Mieter sind mit der Kabelversorgung durch ihren Vermieter zufrieden. Diese Möglichkeit würde ihnen gewissermaßen ohne Not genommen, wenn die Möglichkeit der Betriebskostenumlage - wie von der Bundesregierung geplant - schlicht gestrichen wird. Daneben gibt es Mieter, die mit der Kabelversorgung durch den Vermieter nicht zufrieden sind. Sie können zwar ihren Anbieter wechseln, müssen derzeit aber die Betriebskostenumlage an den Vermieter weiterzahlen, auch wenn sie den Kabelanschluss des Vermieters nicht nutzen. Ihre Wahlfreiheit ist nicht gänzlich ausgeschlossen, aber durch die Tatsache, dass auch bei einem Wechsel weiterhin Kosten an den Vermieter zu zahlen sind, eingeschränkt.

Vor diesem Hintergrund soll die Möglichkeit der Betriebskostenumlage aus Sicht des Deutschen Mieterbundes erhalten bleiben. Mieterinnen und Mieter sollen aber ein Recht bekommen, von den Umlagekosten befreit zu werden, wenn sie den Kabelanschluss des Vermieters nicht nutzen. Dann hätten alle Mieterinnen und Mieter wirklich die Wahl, vom wem sie TV und Internet beziehen wollen. Bei Strom und Gas wie auch sonst im Telekommunikationsgesetz besteht der Weg zu mehr Wettbewerb darin, die Mindestlaufzeit von Verträgen zwischen dem Versorger und dem Kunden und damit die Bindung des Kunden an den Versorger zu limitieren, so dass der Kunde nach Ablauf einer gewissen Mindestvertragszeit die Möglichkeit hat zu entscheiden, ob er weiterhin bei dem Versorger bleibt oder den Anbieter, dann kostenfrei, wechselt.

Der Deutsche Mieterbund weist darauf hin, dass auch die Versorgung von Transferleistungsempfängern zwingend bedacht werden muss. Aktuell werden Kabelgebühren als Kosten der Unterkunft übernommen, weil die Betriebskostenumlage für den Mieter unausweichlich anfällt. Wird dies verändert, muss dafür gesorgt werden, dass Kabelgebühren auch weiterhin für Transferleistungsempfänger übernommen werden, sei es als Kosten der Unterkunft oder als Bestandteil des dann entsprechend zu erhöhenden Regelbedarfs.

„Andernfalls drohen diese Kosten unter den Tisch zu fallen und Transferleistungsempfänger werden von Informationsmöglichkeiten abgeschnitten. Nach unserer Kenntnis spielt dieser Aspekt bei den Überlegungen der Bundesregierung bislang aber leider keine Rolle“, so Siebenkotten.

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