Mieterbund fordert Nachbesserungen bei der Reform des Baugesetzbuchs
Ampel muss kommunales Vorkaufsrecht wiederbeleben
Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt die seit Monaten erwartete Reform des Baugesetzbuchs (BauGB), vermisst im Referentenentwurf des Bauministeriums aber zentrale Verbesserungen für Mieterinnen und Mieter beim Vorkaufsrecht: „Vor dem Hintergrund, dass seit mehr als zwei Jahren ein ausgearbeiteter Entwurf zur Wiederherstellung des gemeindlichen Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten aus dem Bauministerium vorliegt, offenbar ein weiterer erzwungener Kniefall zugunsten des kleinsten Koalitionspartners FDP. Wir fordern daher Änderungen am Referentenentwurf, die insbesondere dazu führen, dass die Ausübung des Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten wieder möglich ist und der Schutz vor Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen dauerhaft entfristet wird“, fordert der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten.
Der Referentenentwurf enthält einige zu begrüßende Erweiterungen des kommunalen Vorkaufsrechts wie z.B. die Erweiterung auf sog. Share Deals, versagt aber bei der Wiederherstellung des Instruments in Milieuschutzgebieten. Das Bundesverwaltungsgericht hatte Anfang November 2021 die gängige Praxis der Kommunen, Häuser in Milieuschutzgebieten vorab zu kaufen, um somit eine drohende Verdrängung der Mieterschaft aus ihren Wohnungen zu verhindern, gestoppt. „Das Bauministerium konnte offenbar seine eigenen Vorschläge nicht in der Novelle des Baugesetzbuchs unterbringen. Demnach kann das Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten weiterhin nur bei Schrottimmobilien ausgeübt werden. Aus unserer Sicht verstößt der Referentenentwurf damit gegen den Koalitionsvertrag und muss nachgebessert werden“, so Siebenkotten.
Positiv hervorzuheben ist, dass die zeitliche Befristung von Instrumenten wie § 201a BauGB zur Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt aufgehoben werden soll. Auf Grundlage dieses Paragraphen können Kommunen ihre Vorkaufsrechte nutzen oder Baugebote erlassen, daher ist eine Entfristung wichtig. Dagegen werden andere Regelungen wie § 250 BauGB zum Schutz vor Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen lediglich um zwei weitere Jahre verlängert. „Das Bauministerium verzichtet an dieser Stelle auf eine langfristige Verlängerung, obwohl der Koalitionsvertrag eine Entfristung für gemeinwohlorientierte Instrumente des Baugesetzbuches vorsieht. Insbesondere § 250 BauGB hat seit seiner Einführung 2021 deutlich sichtbare und nachhaltige Effekte auf angespannte Wohnungsmärkte gehabt. Die Ampelkoalitionäre sollten sich an ihren eigenen Koalitionsvertrag halten und die Umwandlung von Mietwohnungen dauerhaft beschränken“, fordert Siebenkotten.
So wurden z.B. in Berlin seit 2015 fast 120.000 Mietwohnungen umgewandelt, pro Jahr durchschnittlich 17.000. In den Innenstadtbezirken wie etwa Friedrichshain-Kreuzberg sind knapp die Hälfte aller Bestandswohnungen mittlerweile Eigentumswohnungen. Wurden 2021 in Berlin noch 28.783 Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt – sank die Zahl nach Umsetzung von § 250 BauGB auf zuletzt 337 Wohnungen. Demnach wirkt § 250 BauGB effektiv gegen Gentrifizierung und Verdrängung – das ist besonders in angespannten Wohnungsmärkten wichtig für den sozialen Zusammenhalt der Gesellschaft und damit in wahrsten Sinnen des Wortes gemeinwohlorientiert.
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