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Mieterbund begrüßt zusätzliche 800 Millionen Euro für den sozialen Wohnungsbau

Bundeskabinett beschließt Eckwerte für Bundeshaushalt 2017

„Jetzt kann die von Bundesbauministerin Barbara Hendricks angekündigte Offensive für den Wohnungsneubau, insbesondere für bezahlbare Wohnungen, das heißt für Sozialmietwohnungen, starten. Die Eckwerte für den Haushalt 2017 sehen 800 Millionen Euro zusätzlich für entsprechende Wohnungsbaumaßnahmen vor“, kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, den heutigen Beschluss der Bundesregierung. „Der Bund hat damit seine Hausaufgaben gemacht. Jetzt sind die Länder am Zug. Sie müssen die Bundesmittel zweckgerichtet für den Bau neuer Sozialmietwohnungen verwenden, eigene Finanzmittel mindestens in gleicher Höhe zur Verfügung stellen und ihre Förderbestimmungen so anpassen, dass in den nächsten Jahren tatsächlich 80.000 bis 100.000 neue Sozialmietwohnungen gebaut werden können.“  

Nachdem der Bund seine Zahlungen an die Bundesländer für die soziale Wohnraumförderung zuletzt schon um 500 Millionen Euro aufgestockt hatte, sieht der Haushaltsplan 2017 weitere 500 Millionen Euro für ein Wohnungsbauprogramm zu Gunsten sozialer Brennpunkte und 300 Millionen Euro für den Bereich „Soziale Stadt“ vor. Damit stehen jetzt insgesamt 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung.  

Der Bestand an Sozialmietwohnungen ist in den letzten 25 Jahren von rund 4 Millionen Wohnungen auf etwa 1,5 Millionen Wohnungen abgeschmolzen. Gleichzeitig wächst die Nachfrage nach Wohnungen - vor allem bezahlbaren Wohnungen - in erster Linie in Großstädten, Ballungsgebieten und Universitätsstädten immer weiter an.
„Wir brauchen mehr Mietwohnungsneubau, insbesondere brauchen wir mehr Sozialwohnungen“, forderte der Mieterbund-Direktor. „Wichtig ist jetzt, dass die Länder die ihnen zugewiesenen Finanzmittel zweckgerichtet für Sozialmietwohnungen verwenden, mindestens in gleicher Höhe eigene Fördermittel einsetzen und ihre Förderrichtlinien, soweit notwendig, überarbeiten und die Bedingungen für Investoren attraktiv gestalten, beispielsweis durch Investitionszulagen und Baukostenzuschüsse.“

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