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Mieterbund begrüßt Anträge von Linken und Grünen für mehr Mieterschutz

Anträge entsprechen in großen Teilen langjährigen Forderungen des Deutschen Mieterbundes

„Wir unterstützen die Anträge beider Fraktionen für einen verbesserten Mieterschutz und somit für mehr Schutz für die oftmals schwächsten Akteure auf dem Mietwohnungsmarkt“, kommentiert der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, die heute im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages beratenen Anträge 19/10283, 19/10284 der Bundestagsfraktion Die Linke, und 19/20542 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen.
„Viele Forderungen in den Anträgen entsprechen langjährigen Forderungen des Deutschen Mieterbundes, die wir mehrfach an die politischen Entscheidungsträger adressiert haben. Gut wäre, wenn sich auch der Bundestag für einen stärkeren Mieterschutz im Mieterland Deutschland einsetzen würde“, so Siebenkotten.

Der Deutsche Mieterbund begrüßt die Forderung von Linken und Grünen, dass neben der fristlosen auch die fristgemäße Kündigung durch Ausgleich des Mietrückstandes unwirksam wird. In der Praxis sprechen viele Vermieter bei Zahlungsstau neben der fristlosen hilfsweise auch die fristgemäße Kündigung aus. Denn dies bietet ihnen die Gewähr dafür, dass der Mieter auf jeden Fall ausziehen muss – selbst wenn er seine Schulden bezahlt.
„Es ist niemandem zu vermitteln, dass die fristlose Kündigung wegfällt, wenn die Mietschulden beglichen werden, die ordentliche Kündigung aber nicht. Es ist schlichtweg unverständlich, dass sich bisher keine Bundesregierung dazu durchgerungen hat, dieser Forderung, die auch dem Gerechtigkeitsempfinden eines Durchschnittsbürgers entspricht, nachzukommen“, so Siebenkotten.

Auch die von beiden Fraktionen vorgeschlagene Begrenzung der Kündigungsmöglichkeit wegen Eigenbedarfs auf den engsten Familienkreis des Wohnungseigentümers entspricht der Forderung des Deutschen Mieterbundes. Erhält der Mieter derzeit eine Kündigung wegen Eigenbedarfs, hat eine Verteidigung dagegen vor den deutschen Gerichten in aller Regel keinen Erfolg. Der Tatbestand der Eigenbedarfskündigung wurde durch die Rechtsprechung in den letzten Jahren sehr weit ausgelegt, so dass selbst der Wunsch des Vermieters, die Wohnung gelegentlich als Ferien- oder Zweitwohnung zu nutzen, ausreicht, um selbst ein langjähriges und ansonsten beanstandungsfreies Mietverhältnis zu beenden. Der Eigenbedarf muss daher auch aus Sicht des Deutschen Mieterbundes dringend dahingehend konkretisiert werden, dass der Vermieter nur kündigen darf, wenn er oder ein naher Familienangehöriger die Wohnung dauerhaft zu Wohnzwecken nutzt.

Der Vorschlag der Linken, Kündigungen wegen Eigenbedarfs nach Umwandlung der Mietwohnung in Wohnungseigentum generell auszuschließen, trägt dem Gedanken Rechnung, dass der von der Umwandlung in Wohnungseigentum betroffene Mieter besonders schutzwürdig ist. Denn finanzkräftige Käufer erwerben Wohnraum zu Lasten von einkommensschwächeren Mieterhaushalten. Letztere verlieren mit ihrer Wohnung auch ihre vertraute Umgebung und ein Stück Heimat. In den seltensten Fällen führt eine Umwandlung dagegen zum Erwerb durch die Mieter und Mieterinnen, da sie die hohen Kaufpreise schlichtweg nicht aufbringen können. Seit 2010 sind die Preise für Eigentumswohnungen im bundesdeutschen Mittelwert um 93 Prozent gestiegen, in attraktiven Großstädten wie Berlin und München und Stuttgart sogar um bis zu 181 Prozent. Preise, die Normalverdiener nicht zahlen können.

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