Zurück

Kündigungsausschluss bei Mietzahlungsverzug aufgrund der Corona-Krise

Mieter, die aufgrund der Corona-Krise ihre Miete ganz oder teilweise nicht zahlen können, sollen sich online an einen neu zu gründenden „Sicher-Wohnen-Fonds“ wenden können, um die Übernahme ihrer Mietzahlung zu beantragen. Das fordern der Deutsche Mieterbund (DMB) und der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW).

Ausdrückliche Forderung der Verbände in einem Brief an die Regierung ist dabei, dass durch diesen Antrag die ordentliche und die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzuges automatisch ausgeschlossen werden. Der Fonds übernimmt die Zahlung der Miete an den Vermieter. Darauf weist der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, hin.

Zurück