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Konsultationsgespräche zum Thema Wohnen ohne greifbare Ergebnisse

Offensichtlich keine Einigung in zentralen Fragen

„Die ersten Konsultationsgespräche zum Thema Wohnen sind ohne greifbare und konkrete Ergebnisse zu Ende gegangen. CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen haben bisher nur eine Reihe von zentralen Fragen der künftigen Wohnungs- und Mietenpolitik aufgelistet, Antworten aber fehlen bisher“, kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die gestrigen Sondierungsgespräche. „Das Ziel der potenziellen Jamaika-Koalitionäre, für ausreichenden, bezahlbaren und geeigneten Wohnraum für alle zu sorgen, ist natürlich richtig. Es fehlen aber bisher konkrete Lösungsansätze, wie diese Ziele erreicht werden sollen, und das ist letztlich entscheidend.“   

Angesprochen wurden bisher folgende Punkte:

  • Sollen Grundstücke, zum Beispiel der BImA oder der Deutschen Bahn, für Wohnbauflächen günstig bereitgestellt werden? 
  • Wird es steuerliche Anreize für den Wohnungsbau geben und, wenn ja, welche? 
  • Gibt es gezielte Investitionen in den sozialen Mietwohnungsbau oder zur Wohnungsgemeinnützigkeit? 
  • Sicherung von Wohnungsbindungen, 
  • Stärkung der Wohnraumförderung, 
  • Fortführung und Stärkung der Städtebauförderung, 
  • Instrumente der Mietpreissicherung (Mietpreisbremse), 
  • Möglichkeiten der Baukostensenkung.  


„Diese Punkte können erste Ansätze zur Lösung der Wohnungsnöte und Mietprobleme von Millionen Haushalten bieten – vorausgesetzt natürlich, dass eine entsprechende Einigung von CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen tatsächlich erfolgt. Das kann aber längst noch nicht alles sein. Wichtige Fragen sind im Rahmen der ersten Sondierungsgespräche offensichtlich noch gar nicht aufgegriffen worden“, sagte Lukas Siebenkotten. „Notwendig sind auch Neuregelungen zur Begrenzung der Mieterhöhungsmöglichkeiten nach energetischen Sanierungen und eine Korrektur des bestehenden Fördersystems, rechtssichere Grundlagen zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete mit einer Verlängerung des Betrachtungszeitraums von vier auf zehn Jahre und niedrigere Kappungsgrenzen. Außerdem ist das Wohngeld zu erhöhen und regelmäßig der Mieten- und Preisentwicklung anzupassen, das heißt, das Wohngeld muss dynamisiert werden.“

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