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Justizministerin Katarina Barley legt Gesetzentwurf zur Änderung des Mietrechts vor

Mieterbund: Kleiner Schritt in die richtige Richtung, Verbesserungen gehen nicht weit genug

„Der von Bundesjustizministerin Katarina Barley in die Ressortabstimmung gegebene Referentenentwurf eines Mietrechtsanpassungsgesetzes ist aus unserer Sicht allenfalls ein erster, kleiner Schritt in die richtige Richtung“, sagte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, in einer ersten Stellungnahme. „Die im Referentenentwurf vorgesehenen Verbesserungen für Mieter reichen nicht aus und gehen nicht weit genug, auch wenn sie zum Teil über die im Koalitionsvertrag angesprochenen Änderungen hinausgehen.“   

Der Referentenentwurf der Justizministerin sieht eine Verschärfung bzw. Nachbesserung der seit drei Jahren bestehenden Mietpreisbremsen-Regelung und eine Begrenzung der Mieterhöhungsmöglichkeiten nach einer Modernisierung vor. 
Siebenkotten: „Die Mietpreisbremse funktioniert nicht so, wie von uns erhofft. Deshalb ist es richtig, dass der Gesetzgeber hier nachjustiert. Der Referentenentwurf sieht aber keine Verschärfung der bisherigen Bestimmungen vor. Auch künftig wird die Mietpreisbremse nicht flächendeckend in Deutschland gelten, werden diverse Ausnahmebestimmungen und Sonderregelungen die Wirkungen der Mietpreisbremse einschränken und relativieren.“   

Vorgesehen sind im Referentenentwurf Auskunftspflichten des Vermieters. Wird beim Abschluss des Mietvertrages eine höhere Miete gefordert oder vereinbart, als mit der Mietpreisbremse vorgesehen ist (Vergleichsmiete plus 10 Prozent), muss der Vermieter die Ausnahmegründe offenlegen, die eine entsprechend höhere Miete rechtfertigen. 
Siebenkotten: „Eine umfassende Auskunftspflicht des Vermieters schafft Transparenz und macht es dem Mieter unter Umständen auch leichter, die Mietpreisbremse zu ziehen. An der eigentlichen Problematik der Mietpreisbremsen-Regelung ändert sich aber nichts, inhaltlich bleibt alles beim Alten.“   

Der Referentenentwurf der Bundesjustizministerin sieht darüber hinaus Einschränkungen der Mieterhöhungsspielräume nach Modernisierungen vor. Statt 11 Prozent der Modernisierungskosten sollen künftig nur noch 8 Prozent der Kosten zeitlich unbefristet auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden dürfen. Und für Mieterhöhungen nach Modernisierungen soll es eine Ober- oder Kappungsgrenze von 3 Euro pro Quadratmeter und Monat geben. 
Siebenkotten: „Eine Einschränkung der Mieterhöhungsspielräume nach einer Modernisierung ist zwingend. Die geplanten Einschränkungen gehen aber nicht weit genug. Die Kappungsgrenze von 3 Euro pro Quadratmeter und Monat bedeutet für viele Mieterinnen und Mieter letztlich eine Mieterhöhung bis zu 50 Prozent. Auch eine 8-prozentige Umlage führt bei umfassenden Modernisierungsmaßnahmen zu Mietsteigerungen, die für viele Haushalte nicht bezahlbar sind. Wir fordern eine Absenkung der Modernisierungsumlage auf 4 Prozent und eine Kappungsgrenze von 1,50 Euro pro Quadratmeter und Monat.“

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