1. Lesung im Bundestag: Baulandmobilisierungsgesetz muss jetzt kommen!
Mieterbund fordert deutliche Nachbesserungen
Der Deutsche Mieterbund begrüßt, dass der längst überfällige und dringend benötigte Entwurf zum Baulandmobilisierungsgesetz endlich zur ersten Lesung auf der Agenda des Bundestages steht. Das zentrale wohnungspolitische Vorhaben der Bundesregierung zur Mobilisierung von Bauland drohte zwischendurch ganz zu scheitern, da die Immobilienwirtschaft und Teile der CDU/CSU-Fraktion die erschwerte Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen durch einen Genehmigungsvorbehalt massiv kritisiert haben. „Leider wurde dieser Vorbehalt nun mit derart vielen Ausnahmen versehen, dass er zu einem stumpfen Schwert im Kampf gegen die Verdrängung von Mieterinnen und Mieter zu verkommen droht“, kritisiert der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, den vorliegenden Gesetzesentwurf.
Der Deutsche Mieterbund fordert daher die ersatzlose Streichung der zum Teil willkürlichen Ausnahmen des Umwandlungsverbots. „Insbesondere die neu geschaffene Ausnahmeregelung der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit für den Eigentümer wirft die Frage auf, ob der Gesetzgeber ernsthaft an einer Beschränkung der in Ballungszentren häufig vorkommenden Umwandlungspraxis interessiert ist. Zudem läuft die vorgesehene Ausnahmeregelung, wonach bei geplanter Veräußerung an zwei Drittel der Mieter eine Umwandlung zu erteilen ist, vor dem Hintergrund der enorm gestiegenen Kaufpreise für Wohneigentum völlig ins Leere“, so Siebenkotten.
Weitere notwendige Nachbesserungen betreffen die Stärkung des kommunalen Vorkaufsrechts und die nicht sachgerechte Einschränkung vieler Regelungen auf Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt.
„Die durchschnittlichen Kaufwerte baureifer Grundstücke sind innerhalb von 10 Jahren bundesweit um 55 Prozent gestiegen. In den Metropolen sind die Baulandpreise seit 2010 förmlich explodiert, mit aberwitzigen Steigerungsraten von 136 Prozent in Hamburg und bis zu 450 Prozent in Berlin. Kommunen brauchen daher ein preislimitiertes Vorkaufsrecht für Immobilien und Grundstücke, welches sich am Verkehrswert orientiert, da sie die explodierenden Bodenpreise nicht finanzieren können“, sagt Lukas Siebenkotten.
Dass das erweiterte Vorkaufsrecht, der Umwandlungsvorbehalt und die Baugebote nur in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt gelten sollen, ist problematisch. Welche Wohnungsmärkte unter diese Kategorie fallen ist kontinuierlicher Gegenstand politischer Entscheidungen und führt daher zu Unsicherheit bei den betroffenen Mietern und Eigentümern. „Eine ersatzlose Streichung dieser Gebietseinschränkung würde die Wirkung der Maßnahmen und die Planungssicherheit für alle Beteiligten erhöhen“, kommentiert Siebenkotten.