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Grundsteuerreform zum Einstieg in aktive Liegenschaftspolitik nutzen

Betriebskostenkatalog überarbeiten - Grundsteuer streichen

„Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Grundsteuerreform muss jetzt kurzfristig in Angriff genommen und umgesetzt werden. Die Reform bietet die Chance, in eine aktive Liegenschaftspolitik einzutreten, Bodenwertsteigerungen abzuschöpfen, der Explosion der Grundstückspreise und der spekulativen Hortung von Bauland entgegenzutreten“, erklärte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, im Vorfeld der heutigen Beratung der Finanzminister von Bund und Ländern. „Es kann nicht das oberste Ziel einer notwendigen Grundsteuerreform sein, so wenig wie möglich zu ändern, Höherbelastungen um jeden Preis zu verhindern und Aufkommensneutralität zu garantieren.“  

Steigerungen des Bodenwerts, die ohne besonderen Arbeits- oder Kapitalaufwand des Eigentümers entstehen, sind für die Allgemeinheit nutzbar zu machen.
„Dieser Auftrag der bayerischen Landesverfassung könnte mit einer reformierten Grundsteuer in Angriff genommen werden. Mit der von uns favorisierten Bodenwertsteuer, die sich an den flächendeckend vorliegenden Bodenrichtwerten orientiert, ist kurzfristig - unter Berücksichtigung des Zeitplans des Bundesverfassungsgerichts - und ohne größeren Verwaltungsaufwand ein einfacher Einstieg in eine neue Liegenschaftspolitik möglich“, sagte Siebenkotten.  

Neben der inhaltlichen Ausgestaltung einer neuen Grundsteuer muss es aber auch um eine Änderungen im Mietrecht gehen.
„Die Grundsteuer ist eine Eigentumssteuer. Es ist nicht einzusehen, dass die von den Mietern bezahlt werden muss. Die Position Grundsteuer ist aus der Betriebskostenverordnung zu streichen, die Grundsteuer darf nicht länger als Betriebskosten auf die Mieter umlegbar sein", forderte Siebenkotten.

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