Grundsteuer raus aus den Betriebskosten
Mieterbund begrüßt Gesetzesinitiativen
„Bei der Diskussion um die Grundsteuerreform darf es nicht nur um die Art und Weise der Berechnung der Grundsteuer gehen oder um die Frage, ob die Länder ein eigenes Grundsteuermodell einführen dürfen. Für uns ist entscheidend, dass endlich klargestellt wird, dass die Grundsteuer nicht über die Betriebskostenabrechnungen auf die Mieter abgewälzt werden darf“, erklärte der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, im Vorfeld der Anhörung im Finanzausschuss. „Deshalb begrüßen wir alle Initiativen des Berliner Senats und der Bundestagsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, die unsere Forderung unterstützen.“
Der Berliner Senat will jetzt über den Bundesrat durchsetzen, dass die Grundsteuer nicht länger als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden darf. Im Bundestag hat Bündnis 90/Die Grünen eine entsprechende Gesetzesinitiative eingebracht und die Zustimmung zur Reform der Grundsteuer deshalb unter Vorbehalt gestellt. Die Fraktion Die Linke hat im Bundestag den Antrag gestellt, der Deutsche Bundestag solle beschließen, die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Mieterinnen und Mieter in der Betriebskostenverordnung zu streichen.
Lukas Siebenkotten: „Wir hoffen, dass die Anträge im Bundestag und die Bundesratsinitiativen Erfolg haben, damit Mieter nicht länger die Eigentümersteuer für Vermieter zahlen müssen. Wer als Eigentümer seine Immobilie selbst bewohnt, zahlt selbstverständlich Grundsteuer. Wer die Immobilie aber vermietet, zahlt keine Grundsteuer, hier müssen die Mieter die Steuer über die Betriebskostenabrechnung zahlen. Das muss ein Ende haben. Wir fordern, dass die Position Grundsteuer nicht länger über die Betriebskosten abgerechnet werden darf, dass auch vermietende Eigentümer die Eigentümersteuer zahlen müssen. Wer von steigenden Immobilienpreisen und Immobilienwerten profitiert, soll auch die darauf entfallende Steuer zahlen.“
Zur Forderung des Deutschen Mieterbundes gibt es eine Online-Petition, die gezeichnet werden kann.