Grundgesetzänderung für sozialen Wohnungsbau geplant
Mieterbund: Erstes positives Signal der neuen Bundesregierung
„Wir begrüßen die Pläne der Bundesregierung, mit Hilfe einer Grundgesetzänderung auch über das Jahr 2019 hinaus Verantwortung für den Bau von Sozialmietwohnungen zu übernehmen“, kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, entsprechende Medienberichte. „Damit setzt die neue Bundesregierung ein erstes positives Signal für den bezahlbaren Mietwohnungsbau.“
Die Grundgesetzänderung ist notwendig, damit der Bund wie bisher den Bau von Sozialmietwohnungen finanziell unterstützen kann. Nach heutiger Rechtslage dürfte der Bund diese so genannten Kompensationszahlungen nur noch bis zum Jahr 2019 leisten.
Siebenkotten: „Jährlich müssen mindestens 80.000 neue Sozialmietwohnungen gebaut werden. Die Kosten der öffentlichen Förderung hierfür belaufen sich auf ca. 3 Milliarden Euro, die gemeinsam von Bund und Ländern geschultert werden müssen. Über die Grundgesetzänderung wird die Möglichkeit einer dauerhaften finanziellen Beteiligung des Bundes eröffnet. Jetzt müssen die Bundesmittel mindestens auf dem heutigen Niveau von 1,5 Milliarden Euro pro Jahr fortgeschrieben werden. Daneben müssen die Länder ihrer Verantwortung für den sozialen Mietwohnungsbau gerecht werden, also eigene Fördermittel in gleicher Höhe zur Verfügung stellen.“