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Gebäudeenergiegesetz: Sozialverträgliche Ausgestaltung für Mieterinnen und Mieter nicht sichergestellt

Neues Förderkonzept adressiert Mietwohnungsbereich nicht

Der Deutsche Mieterbund (DMB) beklagt im Rahmen der am Mittwoch vorgestellten Einigung der Ampelkoalition zum Gebäudeenergiegesetz und dem neuen Förderkonzept fehlende Regelungen zur Sozialverträglichkeit für Mieterinnen und Mieter.

Die Ampelkoalitionäre hatten angekündigt, dass auch bei Mieterinnen und Mietern sozialen Aspekten angemessen Rechnung getragen wird. 
„In der Pressemitteilung vom Mittwoch taucht das Wort Mieter jedoch nicht einmal auf“, kritisiert Lukas Siebenkotten, Präsident des Deutsche Mieterbundes.

Der Deutsche Mieterbund unterstützt das Ziel, 65 Prozent erneuerbare Energien beim Einbau von neuen Heizungen ab 2024 gesetzlich festzulegen und Mindesteffizienzstandards für die schlechtesten Gebäude einzuführen, wenn gleichzeitig die Sozialverträglichkeit gesetzlich verbindlich für alle Mieterinnen und Mieter sichergestellt wird.         
„Klimaschutz im Gebäudebereich stellt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe dar, eine gerechte Verteilung der notwendigen Kosten muss in den Mittelpunkt gerückt werden, dafür braucht es eine umfassende Reform der Modernisierungsumlage. Dem Gesetz mangelt es bisher an ausreichendem Mieterschutz und sozialer Abfederung, da nur in Ausnahmefällen geringere Kosten über die Modernisierungsmieterhöhung als bisher auf die Mieterinnen und Mieter abgewälzt werden können“, so Siebenkotten.

Für eine soziale Abfederung sei auch die Förderung unerlässlich. Aber das am Mittwoch von Bundesbauministerin Geywitz und Bundeswirtschaftsminister Habeck vorgestellte Förderkonzept, dass über Klimaboni nun Förderquoten von bis zu 50 Prozent ermöglicht, adressiert nur selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer und lässt die Probleme bei der Weitergabe von Förderungen im Mietwohnungsbereich außen vor.

„Vermieterinnen und Vermietern steht es nach wie vor frei, ob sie eine Förderung in Anspruch nehmen oder die Kosten einfach im Rahmen der Modernisierungsumlage an die Mieterinnen und Mieter weitergeben. Nur in 5 bis 10 Prozent der Fälle wird eine Förderung beantragt. Es muss jetzt klar geregelt werden, dass Vermieterinnen und Vermieter die Förderung von den umgelegten Kosten abziehen müssen, unabhängig davon ob sie diese tatsächlich in Anspruch genommen haben oder nicht“, fordert Lukas Siebenkotten.

Zudem müssen die verpflichtenden Vorgaben zum Austausch der Heizung im Gebäudeenergiegesetz auch die zukünftigen Energiekosten der Mieterinnen und Mieter im Blick behalten. Mieterinnen und Mietern drohen hohe Heizkosten, wenn z.B. teurer Wasserstoff eingesetzt oder ineffiziente Wärmepumpen durch den Vermieter eingebaut werden. Die bisher vorgesehenen Regelungen zur Begrenzung der Energiekosten sind aus Sicht des Deutschen Mieterbundes unzureichend. Bei der Umsetzung der Wärmewende ist es unerlässlich, dass die Heizkosten für Mieter nach der Sanierung sinken.

Für eine sozialverträgliche Rahmensetzung der Wärmewende, muss aus Sicht des Deutschen Mieterbundes zwingend die Modernisierungsumlage abgeschafft oder deutlich abgesenkt werden. Die Modernisierungsumlage konfrontiert Mieterinnen und Mieter mit hohen Mieterhöhungen, die wiederum zur Verdrängung der angestammten Bevölkerung aus ihren Wohnvierteln führen können. Dies liegt vor allem in der Konstruktion der Modernisierungsumlage (§ 559 BGB) begründet, die soziale, ökologische und ökonomische Fehlanreize setzt.

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