Gaspreisbremse: Nachbesserungen nötig, um soziale Schieflage zu vermeiden
Moratorien zur Aussetzung von Kündigungen und Energiesperren erforderlich
„Die mit der Gaspreisbremse beabsichtige Entlastung muss alle Mieterhaushalte gleichermaßen erreichen, sonst kann von einer fairen Entlastung keine Rede sein. Der aktuelle Gesetzentwurf wird dem nicht gerecht. Er benachteiligt Mieter:innen mit einer Zentralheizung sowohl gegenüber selbstnutzenden Eigentümer:innen als auch gegenüber Mieter:innen mit einem eigenen Liefervertrag mit einem Energieversorger. Das ist weder gerecht noch nachvollziehbar, so dass der Gesetzgeber hier dringend nachbessern muss“, erklärt der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, anlässlich der gestrigen Anhörung zum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Einführung einer Preisbremse für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme (Drs. 20/4683).
Laut Gesetzentwurf erhalten selbstnutzende Eigentümer:innen sowie Mieter:innen mit einem eigenen Liefervertrag mit einem Versorger, z.B. bei einer Gas-Etagenheizung, ab März nächsten Jahres eine unmittelbare Entlastung. Denn der Versorger muss eine durch die Preisbremse entstehende Entlastung hier sofort umsetzen, indem er die monatlichen Abschläge seiner Kunden entsprechend herabsetzt. Eine entsprechende Entlastung ist für Mieter:innen mit einer Zentralheizung, die ihre Energiekosten an den Vermieter bezahlen, nicht vorgesehen. Die monatlichen Vorauszahlungen seiner Mieter:innen muss der Vermieter nur reduzieren, wenn er im Jahr 2022 eine Erhöhung der Vorauszahlungen vorgenommen hatte oder erstmals Vorauszahlungen vereinbart wurden, also bei neuen Mietverträgen. Alle anderen zentral versorgten Mieter:innen erreicht die Entlastung erst mit der Heizkostenabrechnung des Vermieters, also im Zweifel erst Ende 2024. Auch regelt der Gesetzentwurf nicht, wie die Entlastung berechnet und an die zentralversorgten Mieter:innen weitergegeben werden muss und ob individuelle Einsparungen der Mieterhaushalte dabei überhaupt Berücksichtigung finden. Bessert der Gesetzgeber hier nicht nach, ist im kommenden Jahr aus Sicht des Deutschen Mieterbundes die Verwirrung vorprogrammiert. Auch wäre das Ziel des Gesetzes, Einsparungen anzureizen, ad absurdum geführt, wenn sich die in der Abrechnung zu berücksichtigende Entlastung nicht am individuellen Verbrauchsverhalten orientiert.
„Die Gaspreisbremse in der jetzigen Ausgestaltung wird zu einer sozialen Schieflage führen. Nicht nur, dass viele zentralversorgte Mieterhaushalte in die Röhre gucken werden, auch werden besonders Haushalte mit hohem Energieverbrauch von der Entlastung profitieren, wenn sich die Umlage nicht am Verbrauch des Vorjahres orientiert. Das reizt übrigens auch niemanden zum Energie einsparen an“, so Siebenkotten.
Der Deutsche Mieterbund kritisiert weiterhin die im Gesetzentwurf vorgesehene Änderung des Betriebskostenrechts, wonach dem Vermieter zukünftig auch ohne eine erneute Abrechnung einmalig eine unterjährige Erhöhung von Betriebskostenvorauszahlungen erlaubt sein soll. Nach gegenwärtiger Rechtslage erlaubt § 560 Absatz 4 BGB jeder Vertragspartei, Nebenkostenvorauszahlungen nach einer Abrechnung einseitig auf die angemessene Höhe anzupassen. Dieses Anpassungsrecht kann pro Abrechnung einmal ausgeübt werden, dann ist es verbraucht. Eine neue Anpassung ist nach aktuell geltendem Recht erst nach Vorlage einer neuen Abrechnung zulässig. Diese Rechtslage wird nach Angaben des Deutschen Mieterbundes aktuell von Eigentümer:innen und Wohnungswirtschaft in Frage gestellt, weil das Bedürfnis gesehen wird, Betriebskostensteigerungen so schnell wie möglich an Mieterinnen und Mieter weiterzureichen und deren Vorauszahlungen zu erhöhen, ohne zuvor eine erneute Abrechnung erstellen zu müssen. Da jedoch zur laufenden Miete auch die vereinbarten Vorauszahlungen zählen, steigt das Kündigungsrisiko der Mieter:innen, wenn ihre Vorauszahlungen vom Vermieter einseitig und wiederholt erhöht werden.
„Die im Gesetzentwurf überraschend implementierte Änderung der bestehenden Rechtslage trägt offensichtlich die Handschrift der Immobilienlobby und verändert die bestehende Rechtslage unangemessen zu Lasten von Mieterinnen und Mietern“, kritisiert Siebenkotten. „Die entsprechende Regelung im Gesetzentwurf muss daher umgehend gestrichen werden.“
Der Deutsche Mieterbund fordert die Bundesregierung weiterhin dringend dazu auf, weitere Empfehlungen der Gas- und Wärmekommission zügig umzusetzen. Das betrifft insbesondere die Moratorien zur Aussetzung von Kündigungen und Energiesperren und die Einrichtung eines vom Energieträger unabhängigen Hilfs- und Härtefallfonds für alle Mieter:innen und selbstnutzenden Eigentümer:innen, die durch die Einmalzahlung und die Gaspreisbremse nicht ausreichend entlastet werden.
„Nur, wenn sowohl der Härtefallfonds als auch die von uns und anderen geforderten Moratorien umgesetzt werden, kann von einer echten Entlastung der Haushalte vor den Folgen der Energiepreiskrise gesprochen werden. Ansonsten müssen viele Mieterinnen und Mieter im neuen Jahr eine kalte Wohnung oder im schlimmsten Fall den Verlust ihres Zuhauses befürchten“, erklärt Siebenkotten.