EU-Parlament will mehr bezahlbaren Klimaschutz im Gebäudesektor
Mieterbund begrüßt sozialverträgliche Ausgestaltung
Das Europäische Parlament hat gestern dem Entwurf der neuen Gebäuderichtlinie zugestimmt, jetzt müssen sich Kommission, Parlament und Mitgliedsstaaten im bevorstehenden Trilog-Verfahren einigen. Die überarbeitete Richtlinie rückt die Sanierung bestehender Gebäude stärker in den Fokus, insbesondere die energetisch schlechtesten Gebäude sollen zuerst saniert werden. Der Deutsche Mieterbund begrüßt die Entscheidung des EU-Parlaments ausdrücklich: „Der Entwurf setzt wichtige Impulse für den Klimaschutz und stärkt die sozialverträgliche Ausgestaltung der Maßnahmen. Er hat damit das Potential, Energiearmut zu verringern und bezahlbares Wohnen für alle Einkommensgruppen zu gewährleisten. Entscheidend ist jetzt die nationale Ausgestaltung, hier muss die Sozialverträglichkeit der Vorgaben an erster Stelle stehen“, so Dr. Melanie Weber-Moritz, Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes.
Geplant sind demnach sozialere Vorgaben, wie z.B. spezielle finanzielle Unterstützung für vulnerable Haushalte, warmmietenneutrale Sanierungsprogramme und die Begrenzung von Mieterhöhungen. „Die Energiepreiskrise hat schmerzlich vor Augen geführt, dass in unsanierten Gebäuden die Energiekosten schnell zur zweiten Miete werden können. Gerade Haushalte mit geringem Einkommen wohnen häufig in diesen Gebäuden und sind von dauerhaft hohen Heizkosten bei Öl und Gas bedroht“, so Weber-Moritz.
Der Deutsche Mieterbund warnt davor, dass viele Mieterinnen und Mieter die Preiserhöhungen für Energie erst 2023 mit der Abrechnung für das Abrechnungsjahr 2022 zu spüren bekommen werden. Für eine nachhaltige Entlastung von hohen Energiepreisen sind Investitionen in den Gebäudebestand notwendig, der zu rund 80 Prozent mit Öl und Gas beheizt wird. Die dauerhaft hohen Energiepreise erhöhen die Wohnkostenbelastung vieler Mieterinnen und Mieter erheblich, energetische Sanierungen bringen aber aktuell noch keine Entlastung, da die rein kostenbasierte Modernisierungsumlage derzeit zu 100 Prozent von den Mieterinnen und Mietern bezahlt werden muss.
„Wir hoffen, dass in den nun folgenden Verhandlungen über die finale Version der Gebäuderichtlinie zwischen EU-Parlament, Kommission und Mitgliedsstaaten die wichtigen sozialen Komponenten und Mechanismen erhalten bleiben – und bei der nationalen Umsetzung in den Mittelpunkt gerückt werden. Dazu gehört neben der Abschaffung bzw. deutlichen Absenkung der Modernisierungsumlage auch, dass eine ausreichende soziale Förderung sichergestellt wird“, so Weber-Moritz.