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Erste Klausurtagung des Bundeskabinetts im Schloss Meseberg

Mieterbund fordert klare Prioritätensetzung für Wohnungsbau und bezahlbare Mieten

„Jetzt müssen sich die Bundesregierung und die Koalitionsparteien an ihren Worten messen lassen. Die Themen Wohnungsneubau und bezahlbare Mieten gehören nach ganz oben auf die Prioritätenliste der Regierung“, forderte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, im Vorfeld der ersten Klausurtagung des Bundeskabinetts im Schloss Meseberg und erinnerte an die Regierungserklärung vom 22. März. Dort sagten die für Wohnungsbau und Mieten zuständigen Minister:

Für mich ist die Entwicklung unserer Mieten das soziale Problem heute und für die Zukunft“, Horst Seehofer, Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat.

„Die Miete ist in Ballungszentren mittlerweile oft das Problem Nummer 1. Viele Menschen geben inzwischen ein Drittel oder mehr ihres Einkommens für Miete aus“,
Dr. Katarina Barley, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz.

Siebenkotten: „Gut, dass die zuständigen Minister die Probleme erkannt haben und klar aussprechen. Jetzt müssen aber Taten folgen. Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Punkte geben das Ziel vor, reichen aber oft noch nicht aus, müssen nachgebessert werden.“

Der Deutsche Mieterbund fordert:

  • Vorrang für den Neubau bezahlbarer Mietwohnungen.
  • Mietobergrenzen für steuerlich geförderte Mietwohnungen.
  • Fördermittel des Bundes für den sozialen Wohnungsbau mindestens auf dem heutigen Niveau von 1,5 Milliarden Euro festschreiben.
  • Mitverantwortung und Mitfinanzierung des Bundes für Sozialwohnungsbau über das Jahr 2019 hinaus sicherstellen.
  • Bodenpolitik reformieren und kurzfristig die angekündigte Enquete-Kommission für eine nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik einsetzen.
  • Beschränkung der Mieterhöhungsmöglichkeiten nach einer Modernisierung. Absenkung der Modernisierungsumlage von derzeit 11 auf 8 Prozent, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, besser aber auf 4 bis 6 Prozent.
  • Kappungsgrenze für Modernisierungsmieterhöhungen einführen. 3 Euro/qm innerhalb von 6 Jahren, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, sind zu viel. Hier muss auf höchstens 2 Euro/qm nachgebessert werden.
  • Nachbesserungen der Regelungen zur Mietpreisbremse.
  • Gesetzliche Mindestanforderungen für Mietspiegel und eine Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete.

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