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Endlich: Reform des Mietspiegelrechts kommt!

Deutscher Mieterbund sieht gute Ansätze, fordert aber weitergehende Regelungen

„Es ist gut, dass die längst überfällige und von uns lange geforderte Reform des Mietspiegelrechts endlich an Fahrt aufnimmt“, kommentiert der Präsident des Deutschen Mieterbundes Lukas Siebenkotten die gestern veröffentlichten Referentenentwürfe des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI). „Der Deutsche Mieterbund ist bereit, gemeinsam mit den Verantwortlichen an einer gelungenen Mietspiegelreform zu arbeiten. Die Reform muss dazu führen, dass Mietspiegel endlich rechtssicher sind und ihre Verbreitung und Akzeptanz gestärkt wird.“

Der Deutsche Mieterbund begrüßt ausdrücklich, dass einheitliche Vorgaben zur Erstellung von qualifizierten Mietspiegeln gemacht werden sollen. Da Mietspiegel die Grundlage zur Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete sind und diese Vergleichsmiete wiederum die Mieterhöhungsmöglichkeiten im Bestand und die Höhe der Neuvertragsmiete begrenzt, wurden Mietspiegel in der Vergangenheit insbesondere in den nachgefragten Städten von Vermietern mit hohen Renditeerwartungen oft gerichtlich angegriffen. „Dieser unsäglichen Praxis muss endlich ein Ende gesetzt werden“, so Siebenkotten.

Der Entwurf sieht vor, dass es weiterhin auch einfache Mietspiegel geben soll. Dies ist aus Sicht des Deutschen Mieterbundes richtig. Denn die einfachen Mietspiegel haben sich bewährt. Die Erfahrungen zeigen, dass auch Mietenübersichten ohne die Anwendung wissenschaftlicher Grundlagen bei Datenerhebung und -auswertung die ihnen zugedachten Aufgaben erfüllen können.

Ist ein solcher Mietspiegel von den Interessenvertretern der Vermieter und Mieter anerkannt, trägt er erheblich zum Rechtsfrieden in der betreffenden Gemeinde bei.

Zudem ist wichtig und richtig, dass eine Mieterhöhung zukünftig nicht mehr mithilfe von drei Vergleichswohnungen begründet werden darf, wenn in der Kommune ein qualifizierter Mietspiegel existiert. „In der Vergangenheit wurde oft das Begründungsmittel der Vergleichswohnungen gewählt, um die tatsächliche ortsübliche Vergleichsmiete zu verschleiern. So zahlten die Mieterinnen und Mieter ihrem Vermieter mehr Miete, als ihm rechtlich eigentlich zustand“, erklärt Siebenkotten.

Trotz der guten Ansätze kritisiert der Mieterbund, dass nach wie vor keine Pflicht zur Erstellung von Mietspiegeln für alle Städte ab 50.000 Einwohner existiert. In 36 der 200 größten Städte Deutschlands existiert kein Mietspiegel. „Dies wäre jedoch dringend erforderlich, denn ohne einen aussagekräftigen Mietspiegel fehlt in der Kommune die Grundlage für die Anwendung der Mietpreisbremse. Das heißt, dass sie ohne Mietspiegel für diese Städte de facto ins Leere läuft“, sagt Siebenkotten.

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