Empfehlungen der Gaskommission umsetzen
Eckpunkte der Bundesregierung unzureichend
Der Deutsche Mieterbund (DMB) hat sich in der ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme mit Nachdruck für die Interessen der betroffenen Mieter:innen eingesetzt und die Ergebnisse ausdrücklich begrüßt. Die heute bekannt gewordenen Eckpunkte zur Umsetzung der Entlastungsmaßnahmen bei Gas und Strom widersprechen diesen Empfehlungen aber zum Teil erheblich und sind aus Mietersicht keineswegs ausreichend: „Die Gaskommission hat sich klar für die Umsetzung eines Kündigungsmoratoriums und eines Sofort-Hilfefonds ausgesprochen, damit Mieterinnen und Mieter nicht nur vor hohen Energiepreisen, sondern auch vor Energiesperren und drohenden Kündigungen geschützt werden. Beides ist in den Eckpunkten nicht oder nur unzureichend enthalten“, kritisiert der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten. “Völlig unverständlich ist zudem, dass die geplante Gas- und Wärmepreisbremse ab März 2023 als verbrauchsunabhängige Prämie ausgezahlt werden soll anstatt als Preisdeckel, der unverzüglich auf die Abschläge der Mieterinnen und Mieter wirkt. Die Kommission hat sich hingegen klar dafür ausgesprochen, die Nebenkostenvorauszahlungen der Betroffenen spätestens ab Inkrafttreten der Gaspreisbremse abzusenken, damit die Mieterinnen und Mieter sofort entlastet werden und das im Portemonnaie bzw. auf dem Konto spüren“, kommentiert Siebenkotten.
„Während für Wohnungsunternehmen unkomplizierte Lösungen im Rahmen von Härtefallhilfen vorgesehen sind, sollen Mieterinnen und Mieter lediglich über verlängerte Antragsfristen und angepasste Regelungen zur Vermögensanrechnung beim Bürgergeld entlastet werden. Die Kommission hat sich bewusst für einen Hilfefonds ausgesprochen, der Vermieter:innen und Mieter:innen offensteht. Damit sollen auch Mieter:innen erfasst werden, die keine staatlichen Transferleistungen erhalten. Wir fordern die Bundesregierung auf, diesen Vorschlag der Kommission unbedingt umzusetzen“, fordert Siebenkotten.
Das Kabinett hat heute die einmalige Entlastung für alle Gas- und Fernwärmekunden im Dezember 2022 verabschiedet, welche ungefähr der Abschlagszahlung im September 2022 entspricht. Die sogenannte Gas- und Wärmepreisbremse soll für Haushalte zum 1. März 2023 in Kraft treten und für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs einen maximalen Brutto-Arbeitspreis von 12 ct/kWh für Gas und 9,5 ct/kWh für Fernwärme garantieren. Die einmalige Entlastung im Dezember 2022 wird die Mehrheit der Mieterinnen und Mieter erst im Laufe des Jahres 2023 erreichen, wenn diese mit der Betriebskostenabrechnung verrechnet wird. Lediglich Mieter und Mieterinnen, die seit dem Frühjahr 2022 bereits erhöhte Betriebskostenvorauszahlungen leisten, sollen im Dezember von der Pflicht zur Leistung des jeweiligen Erhöhungsbetrages befreit werden. Die Gaspreisbremse soll laut ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme ab März 2023 durch verminderte Abschläge und 2024 durch die Reduzierung der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2023 wirken. „Die Umsetzung der Empfehlungen der Gaskommission sollte zielführend stattfinden und sich an der Situation der Betroffenen orientieren. Es geht auch und gerade darum, dass niemand diesen Winter Angst haben muss, seine Wohnung zu verlieren oder Gas und Strom abgestellt zu bekommen“, so Siebenkotten.
Den Abschlussbericht der ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme finden Sie hier.
Das Eckpunktepapier von BKAmt, BMWK und BMF zur Umsetzung der Entlastungsmaßnahmen Gas und Strom finden Sie hier.