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EM- und Sommerparty 2016

Die wichtigsten Spielregeln für Mieter und Nachbarn

In der Wohnung, auf dem Balkon oder der Terrasse sowie im Garten darf gefeiert werden. Hier können die EM-Spiele im Fernsehen verfolgt werden, auch zusammen mit Freunden, Nachbarn und Verwandten.

Aber auch während der Europameisterschaft und einer Fußballübertragung muss auf die Nachbarn Rücksicht genommen werden. Lachen, Schreien, Musik oder der Original-Fernsehkommentar werden im Freien viel stärker wahrgenommen als in der Wohnung bei geschlossenen Türen und Fenstern. Das gilt erst recht nach 22.00 Uhr, wenn viele Spiele laufen. Dann ist Nachtruhe, auch im Sommer, auch während der Fußball-Europameisterschaft. Dann sollten die Spiele am besten nur noch in der Wohnung, in Lokalen oder beim Public Viewing verfolgt werden, rät der DMB Landesverband Bayern e.V.

Poster der Nationalmannschaft oder Nationalfahnen dürfen in die Fenster der Wohnung gehängt werden. Sie stören niemanden. Soweit im Mietvertrag ein Plakat- oder Fahnenverbot verhängt ist, gilt dies allenfalls für Plakate mit politischem Inhalt, für stark polarisierende oder gar verhetzende Meinungsäußerungen.

Auch auf dem Balkon darf Flagge gezeigt werden. Wenn allerdings eine Halterung montiert werden muss oder aus anderen Gründen in die Bausubstanz eingegriffen wird, muss der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden.

Unabhängig hiervon hat der Fußballfan sicherzustellen, dass sich Fahnen oder Plakate nicht selbstständig machen, nicht herunterfallen und so Passanten verletzten oder Autos beschädigen können. Dann darf aber die Nationalflagge auch aus dem Fenster wehen – in Normalgröße, so dass die Fenster der Nachbarwohnungen nicht automatisch mitbeflaggt werden.

 

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