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Ein Jahr Mieterstromgesetz - Erfolg bleibt aus

Breites Verbändebündnis fordert Nachbesserungen

Vor einem Jahr trat das Mieterstromgesetz in Kraft. Ziel des Gesetzes war es, den Ausbau von Solarenergie auf Wohngebäuden voranzutreiben und so die Energiewende in die Städte zu tragen. Der auf den Dächern der Mietshäuser erzeugte Strom sollte den Mietern der Häuser kostengünstig zur Verfügung gestellt werden, so dass Mieter erstmals von Klimaschutzmaßnahmen oder der Energiewende hätten profitieren können. Doch im ersten Jahr ist der erhoffte Erfolg ausgeblieben. Ein breites Bündnis von elf Verbänden fordert deshalb Nachbesserungen.   

„Die Bilanz nach einem Jahr Mieterstromgesetz ist ernüchternd. Es wurden kaum neue Mieterstromanlagen gebaut. Das Potenzial für Mieterstrom in den Städten wird bis heute auch nicht ansatzweise ausgeschöpft. Die Hürden für Mieterstromprojekte sind nach wie vor zu hoch. Mieterstrom bleibt wirtschaftlich für Eigentümer und Mieter unattraktiv. Die Bundesregierung muss deshalb nachjustieren, wenn Mieterstrom ein Erfolgsmodell werden soll“, sagte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten.   

Zu den Verfassern eines gemeinsamen Forderungspapiers an die Bundesregierung gehören neben dem Deutschen Mieterbund (DMB) der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften (DRGV), der Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD), der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW), der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne), der Bundesverband Solarwirtschaft  (BSW), die Deutsche Umwelthilfe (DUH), der Deutsche Naturschutzring (DNR), Haus & Grund Deutschland und der Zentralverband der deutschen Elektro- und informationstechnischen Handwerke (ZVEH).   

Die zentralen Forderungen sind:   

Mieter gegenüber Hauseigentümern gleichstellen 
Während der Eigenverbrauch von Strom aus erneuerbaren Energien im Eigenheim von der EEG-Umlage befreit ist, muss für Mieterstromanlagen die volle EEG-Umlage gezahlt werden. Das erschwert die Entwicklung von erfolgreichen Mieterstromprojekten. Diese Ungleichbehandlung von erneuerbarem Eigenstromverbrauch und Mieterstromverbrauch muss ein Ende haben. 
Lukas Siebenkotten: „Der Erfolg von Mieterstrom wird im Wesentlichen von der Attraktivität des angebotenen Strompreises abhängen. Die vorhandenen Potenziale können nur dann ausgeschöpft werden, wenn Mieterstrom deutliche Kostenvorteile mit sich bringt. Deshalb müssen Hauseigentümer und Mieter bei Eigen- und Mieterstrom endlich gleichgestellt werden.“  

„Lokalstrom“ stärken, Bagatellgrenzen einführen 
In Deutschland gibt es etwa vier bis fünf Millionen Gebäude mit zwei bis sechs Wohnungen. Um Mieterstrom auch für diese große Zahl kleiner Mehrfamilienhäuser attraktiv zu gestalten, schlägt das Bündnis das Modell des „Lokalstroms“ vor. Lokalstrom soll Mieterstrom und erneuerbaren Eigenverbrauch technisch und juristisch gleichstellen und hinderliche Eigenversorger-Pflichten abschaffen, so dass sich Mieterstrom tatsächlich lohnt.   

Weitere Forderungen des Verbändebündnisses:   

  • Steuerliche Hemmnisse abbauen und Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer für Wohnungsunternehmen und Genossenschaften so ändern, dass keine Gewerbesteuer anfällt bzw. die Erzeugung von Strom nicht zum Verlust der Körperschaftssteuerbefreiung führt. 
  • Definition „räumlicher Zusammenhang“ weiter fassen, Contracting-Modelle mit Drittanbietern ermöglichen.   

Das vollständige Forderungspapier, das heute auch an die beteiligten Bundesministerien gesendet wird, kann der aktuellen Pressemeldung auf www.mieterbund.de entnommen werden.

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