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DMB richtet Appell zur Einrichtung eines Sicher-Wohnen-Fonds an den Deutschen Bundestag

Verbesserter Kündigungsschutz und finanzielle Unterstützung dringend notwendig

Anlässlich der Plenarsitzung in der kommenden Woche, hat der Deutsche Mieterbund (DMB) allen Bundestagsabgeordneten ein Schreiben zugestellt, in welchem er deutlich macht, dass die wegen der COVID-19-Pandemie am 27. März 2020 beschlossenen Gesetze dringend nachgebessert werden müssen, um Mieterinnen und Mieter effektiv vor den Folgen der Corona-Krise zu schützen.

„Mit den gefassten Beschlüssen zum Schutz der Mieter vor den Folgen der Corona-Krise wurde ein wichtiger Vorschlag des Deutschen Mieterbunds umgesetzt“, erklärt die Bundesdirektorin Melanie Weber-Moritz im Schreiben. „Leider sind dabei, möglicherweise wegen der notwendigen außerordentlichen Geschwindigkeit des Gesetzgebungsverfahrens, einige Lücken entstanden, die es nun rasch zu schließen gilt, worum wir eindringlich bitten“, so Weber-Moritz weiter.

Mietrechtlicher Korrekturbedarf besteht aus Sicht des Deutschen Mieterbundes insbesondere in der aktuell fehlenden Gleichstellung der Heilungsmöglichkeiten bei fristloser und ordentlicher Kündigung durch den Vermieter. Gleicht der Mieter den Rückstand aus, so muss neben der fristlosen auch die ordentliche Kündigung aus der Welt sein, was bisher nicht der Fall ist. Auch dürfen die Mieter nicht mit Verzugszinsen belastet werden, wenn sie ihre Mietzahlung nachholen. Der Kündigungsschutz muss zudem auch auf Mietrückstände ausgedehnt werden, die anteilig im März 2020 bereits vorhanden waren oder nach Juni 2020 entstehen.

„Abgesehen von diesen erforderlichen Korrekturen des Gesetzes ist jedoch der notwendige Schutz der Mieter, aber auch der kleineren Vermieter, erst dann wirklich gesichert und das Mietverhältnis von absehbaren Belastungen befreit, wenn der Staat den Betroffenen auch finanziell unter die Arme greift. Wir fordern deshalb die Einrichtung eines „Sicher-Wohnen-Fonds“ durch den Bund und ggf. die Bundesländer“, erklärt der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten. „Anders als gelegentlich behauptet wird, kann nämlich durch andere staatliche Leistungen wie das Wohngeld allenfalls ein Teil der Miete abgedeckt werden, das Wohngeld ist nämlich nicht mehr als ein Mietzuschuss. Sofern wir uns also nicht im Bereich der Sozialleistungen bewegen, bleibt immer eine Lücke, die es auszugleichen gilt, wenn das Mietverhältnis nicht aus den Fugen geraten soll“, so Siebenkotten.

Der Fonds soll bei pandemiebedingten Zahlungsrückständen des Mieters diesem ein zinsloses Darlehen gewähren, um die laufende Mietzahlung sicherzustellen und Kündigungstatbestände erst gar nicht entstehen zu lassen. Sollte der Mieter zur Rückzahlung bis zum 30. Juni 2022 außerstande sein, erfolgt die Umwandlung des verbliebenen Darlehensanteils in einen Zuschuss. Um wirklich effektiv vor finanziellen Schieflagen zu schützen, soll der Fonds schnell auszahlen und die notwendigen Prüfungen der Ansprüche auf Sozialleistungen nachgelagert vornehmen. „Mit dem von uns vorgeschlagenen Konzept nach der Vorgabe „schnell helfen - nachgelagert prüfen“ werden die betroffenen Mieter und Vermieter wirksam unterstützt. Gleichzeitig wird eine Überlastung der Gerichte, die sich nicht mit der Rechtmäßigkeit einer großen Zahl von Zahlungsverzugskündigungen auseinandersetzen müssen, verhindert“, erklärt Siebenkotten.

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